Riesaer Großvermieter setzt Prioritäten

Riesa. Die Geschäftsstellen der Wohnungsgesellschaft Riesa (WGR) sind schon seit Mitte März geschlossen. Trotzdem arbeitet Riesas größter Vermieter hinter den Kulissen weiter. Weil sich die Situation von Tag zu Tag ändern kann, hier ein aktueller Überblick über die wichtigsten Themen.
Einfache Mängel müssen warten
Mieter sollten derzeit nur die wirklich dringend notwendigen Reparaturen melden. "Wir müssen Anfragen aktuell stark priorisieren", so der kommunale Vermieter. Wichtig sei alles, was Heizung, Strom, Gas und Wasser betrifft. "Dies werden wir weiterhin umgehend beheben." Kleinere Stör- und Mängelmeldungen könnten bis auf Weiteres nur nachrangig bearbeitet werden. Meldungen sind per Telefon und Email möglich - und über die Hausmeisterbriefkästen in den Wohngebieten, mit denen Mieterpost schnell und kostenfrei an die WGR übermittelt werden kann.

Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten
Für Mieter, die nachweislich infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, hat der Bund einen Gesetzesentwurf erarbeitet, über den am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird. Die WGR halte die Mieter darüber auf dem Laufenden. "Bis dahin empfehlen wir Betroffenen, rechtzeitig staatliche Hilfen, wie zum Beispiel Wohngeld, zu beantragen", so das Unternehmen. Bestandteil des Gesetzespakets ist auch, dass Vermieter derzeit Mietern nicht kündigen dürfen, die wegen der Corona-Auswirkungen ihre Miete nicht zahlen können.
Umzüge möglichst verschieben
Im Rahmen der Ausgangsbeschränkung empfiehlt auch der Freistaat Sachsen, Umzüge nur dann durchzuführen, wenn diese unaufschiebbar sind. Die WGR verweist auf Äußerungen des Sozialministerium: „Der alte und neue Mietvertrag sind mitzuführen, um die Notwendigkeit glaubhaft zu machen. Der alte Mietvertrag muss während der Geltungsdauer dieser Verfügung auslaufen. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Eine Hilfeleistung durch nicht zum Hausstand zählende Umzugshelfer ist nicht zulässig. Lebens- und Ehepartner dürfen hingegen unterstützen.“
Es wird auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mindestabstand von anderthalb Metern, wo immer möglich, eingehalten werden sollte. Der Gesamtverband deutscher Wohnungsunternehmen empfiehlt zudem, sich mit der zuständigen Polizeidienststelle bzw. der Ordnungsbehörde abzustimmen.
Hygiene in Treppenhäusern
Hygiene und Sauberkeit sind in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig, so die WGR. Man habe die eigene Tochtergesellschaft RDL angewiesen, sensible Stellen im öffentlichen Bereich (etwa Türklinken von Gemeinschaftsräumen, Treppengeländer, Fahrstühle) besonders gründlich zu reinigen. "Entscheidender ist aber vielmehr, dass die Hände sauber sind! Deshalb ist es sinnvoll, die Hände sowohl vor dem Berühren von Türklinken etc. als auch danach gründlich (mindestens 20 - 30 Sekunden) mit Seife zu waschen", so der Vermieter.
Nachbarschaftshilfe erwünscht
In manchem Riesaer Häuserblock wohnen fast nur ältere Menschen. Risikogruppen zu schützen, habe Priorität, so die WGR. "Wir würden uns freuen und es begrüßen, wenn sich auch unsere Mieter gegenseitig unterstützen und mal ein Einkauf für den älteren Herren von Nebenan erledigt wird." Kleine Gesten könnten derzeit Großes bewirken - indem sie unter Umständen Leben schützen. Die WGR sieht die Hilfsaktion der Riesaer Einzelhändlerin Sylvia Donat als vorbildhaft: Sie hat ein Infoblatt für Nachbarschaftshilfe entworfen, das jeder für sich verwenden und vervielfältigen kann. "Bei Bedarf versenden wir dieses auch gern an interessierte Mieter."
Sicherheit rund um die Gebäude
Die Hausmeister der WGR sind weiter an und in den Gebäuden unterwegs, um Sicht- und Funktionskontrollen zu machen. Mit den Partnerunternehmen kümmere man sich auch um die Verkehrssicherungspflichten an Gebäuden und technischen Einrichtungen und um die Betreuung des Wohnumfeldes. Bei Notfällen seien die Dienstleister nach wie vor schnell vor Ort. "Angesichts der Entwicklungen könnte es dazu kommen, dass auch bei unseren Rahmenvertragsfirmen weitere Personalausfälle eintreten bzw. Material nur eingeschränkt beschafft werden kann", befürchtet die WGR. Für diese Situation arbeite man an weitergehenden Maßnahmeplänen.

Kundenservice/Vermietung
Die WGR-Geschäftsstellen an Klötzerstraße und Hauptstraße sind bereits seit dem 17. März für den Besucherverkehr geschlossen. Im Rahmen der regulären Öffnungszeiten bleibe man aber telefonisch und per Email erreichbar. Die Hausverwalterinnen stünden weiter als Ansprechpartner zur Verfügung, arbeiten vorsorglich allerdings im Schichtsystem.
Wer eine Wohnung bei der WGR sucht, kann anrufen. Es gäbe eine "ausführliche telefonische Beratung". Wohnungsbesichtigungen allerdings müssen die Mietinteressenten allein machen: Sie bekommen den Schlüssel übergeben oder zugestellt. Was es derzeit gar nicht mehr gibt, ist eine Anmietung der Gästewohnungen zu "touristischen Zwecken": das untersagt eine Allgemeinverfügung des Freistaats.
Weitere Sofortmaßnahmen möglich
Laut WGR stehen bei allen Maßnahmen die Gesundheit und Versorgungssicherheit für die Mieter genauso wie für Mitarbeiter und Partnerunternehmen im Mittelpunkt. "Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen zur Ausbreitung des Coronavirus sehr aufmerksam", teilt die Stadt-Tochter mit. Man bewerte die Ereignisse täglich neu und leite Sofortmaßnahmen ein, um den Geschäftsbetrieb zu sichern.
"Es ist eine globale Ausnahmesituation, in der von uns allen ein hohes Maß an Vernunft und Verständnis gefordert ist und trotz physischen Abstandes sollten wir gerade jetzt menschlich näher zusammenrücken", so die WGR. (SZ)
Die WGR ist erreichbar unter 03525 746620 oder [email protected]
Zum Thema Coronavirus im Landkreis Meißen berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog.