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Roßwein verbietet Wahlplakate

Der historische Stadtkern soll damit nicht zugepflastert werden. Auch das Amtsblatt ist tabu.

Von Elke Braun
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Mit einem Verbot von Wahlwerbung im Stadtkern und einer Höchstgrenze an Plakaten, die jede Partei oder Vereinigung anbringen darf, will Roßwein der wilden Plakatierung Einhalt gebieten.
Mit einem Verbot von Wahlwerbung im Stadtkern und einer Höchstgrenze an Plakaten, die jede Partei oder Vereinigung anbringen darf, will Roßwein der wilden Plakatierung Einhalt gebieten. © Carsten Rehder/dpa

Roßwein. An nahezu jedem Laternenpfahl hängt das Foto eines Politikers – Kurz vor Wahlen und auch noch einige Zeit danach verschandelt dieser Anblick das Stadtbild. Im Hinblick auf die Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai will die Stadt Roßwein dem Einhalt gebieten.

Zumindest der historische Stadtkern – also das Gebiet innerhalb der alten Stadtmauern – soll gänzlich von Wahlwerbung frei gehhalten werden. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, dass die Plakatierung in diesem Gebiet verboten wird. Außerdem sind einige weitere Regeln festgeschrieben worden. 

Parteien, Vereinigungen und Einzelkandidaten, die mit Aushängen für sich oder ihre Kandidaten werben wollen, müssen dies mindestens eine Woche vorher schriftlich beim Ordnungsamt beantragen. „Die Plakatierung wird für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen vor der Wahl bis eine Woche nach der Wahl genehmigt“, sagte Bürgermeister Veit Lindner (parteilos). Festgelegt wurde auch, wie viele Plakate jede Partei oder Wählervereinigung anbringen darf.

Jede Partei oder Vereinigung mit einem zugelassenen Wahlvorschlag erhält bei fristgemäßer Antragstellung:

bei einer Wahl maximal 42 Plakate und ein Großflächenplakat

Jede Partei oder Vereinigung mit einem zugelassenen Wahlvorschlag erhält bei fristgemäßer Antragstellung:

bei zwei Wahlen an einem Tag 42 Doppelplakate und zwei Großflächenplakate

Jede Partei oder Vereinigung mit einem zugelassenen Wahlvorschlag erhält bei fristgemäßer Antragstellung:

bei drei Wahlen an einem Tag 42 Doppel- und 42 Einzelplakate sowie drei Großflächenplakate genehmigt. Für die Gebiete, in denen Ortschaftsratswahlen stattfinden, erhalten sie auf Antrag die Erlaubnis, zehn zusätzliche Plakate anbringen zu dürfen.

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„Wir wollen versuchen, damit die Wahlwerbung einzuschränken, auch aus Gründen der Ökologie“, sagte Stadtrat Peter Krause (Die Linke). Die Regelung könne die Stadt aber nur für den öffentlichen Verkehrsraum herausgeben, ergänzte der Bürgermeister. Wahlwerbung, etwa in Schaufenstern von Privathäusern, könne die Verwaltung nicht verhindern, wenn der Hauseigentümer damit einverstanden ist. Aber auch dann sei einiges zu beachten. „Die Werbung muss innen im Schaufenster angebracht sein und darf nicht von außen aufgebracht werden“, so Lindner.

Wichtig war es der Stadtverwaltung auch, festzulegen, wie nach der Wahl mit den Plakaten verfahren wird. Immer wieder komme es vor, dass noch lange nach dem Wahltermin Aushänge oder Reste davon vorhanden sind. „Sind die Plakate eine Woche nach der Wahl nicht restlos verschwunden, werden sie durch die Stadt entfernt“, sagte der Bürgermeister. Die Kosten für die Beseitigung werden der jeweiligen Partei oder Vereinigung in Rechnung gestellt.

Generell unzulässig ist es außerdem, Wahlwerbung im Amtsblatt „Roßweiner Nachrichten“ zu veröffentlichen. „Die Stadtverwaltung muss neutral sein und das auch im Amtsblatt umsetzen“, sagte Lindner. Auch Flyer oder andere Blätter mit Wahlwerbung dürfen nicht in das Amtsblatt eingelegt werden.

Unbenommen davon ist das generelle Werbeverbot am Wahltag in und in der näheren Umgebung von Wahllokalen. Dies ist bereits im Bundeswahlgesetz geregelt.