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Diplomaten wegen Heroinschmuggels verurteilt

Zwei Männer aus der Mongolei müssen lange ins Gefängnis. Diplomatische Immunität hätten sie zu Recht nicht erhalten.

Von Alexander Schneider
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Der Vizekonsul Battushig B. (2.v.l.) und sein Chauffeur Erdenebayar S. (2.v.r.) wurden wegen Heroinschmuggels verurteilt. Die Männer haben den Vorwurf bis zuletzt bestritten.
Der Vizekonsul Battushig B. (2.v.l.) und sein Chauffeur Erdenebayar S. (2.v.r.) wurden wegen Heroinschmuggels verurteilt. Die Männer haben den Vorwurf bis zuletzt bestritten. © Ronald Bonß

Sie haben alles versucht, am Ende hat es ihnen jedoch nichts gebracht. Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag zwei Diplomaten wegen Heroinschmuggels zu Haftstrafen von jeweils elf Jahren verurteilt. Die Kammer sei zweifelsfrei von der Schuld der Angeklagten überzeugt, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Müller nach der sechsmonatigen, teilweise turbulenten Hauptverhandlung. „Wir haben ohne Ansehen der Person geurteilt.“

Battushig B. (40) war Vizekonsul der Mongolei in der Botschaft im türkischen Istanbul, Erdenebayar S. (47) Chauffeur. Am 3. Mai 2029 wurden die Männer morgens nach der Einreise aus Tschechien an der Autobahn 17 gefasst. Zollbeamte hatten bei einer Routinekontrolle 70 Kilogramm Heroin im Kofferraum des Diplomaten-Mercedes entdeckt, der auf der Reise nach Brüssel war. Seit dem Tag sitzen die Männer in Untersuchungshaft.

Schon während der Verkehrskontrolle war es um die Frage gegangen, ob die beiden Männer unter den Schutz diplomatischer Immunität fallen – und sie bestimmte auch über weite Strecken die Beweisaufnahme. Doch weitaus unterhaltsamer war die Einlassung, die der Verteidiger des Vizekonsuls schon zum Prozessauftakt erklärte: Sein Mandant sei nicht nur Vizekonsul in Istanbul, sondern auch ein hochrangiger Offizier des mongolischen Geheimdienstes.

Angebliche Geheimdienstmission

In dieser Eigenschaft habe er die Fahrt von Istanbul nach Belgien initiiert. Ziel der verdeckten Aktion sei es gewesen, „Kenntnisse über in der Mongolei bekannt gewordene Verstrickungen mit Europa zu erlangen“. Es gehe etwa um den Schmuggel von Rauschgift, Zigaretten und Mode-Imitaten in Autos mit diplomatischen Kennzeichen, so Verteidiger Klaus Bernsmann. B. habe nicht nur am Zugang in dieses kriminelle Milieu gearbeitet, sondern sich als „scheinbar mitwirkender Diplomat für Fahrten nach Europa zur Verfügung gestellt“.

Nun, ein halbes Jahr später, sieht manches nüchterner aus. Richterin Müller kritisierte etwa das „mehrfach wechselnde Einlassungsverhalten“ der Verteidigung und der Angeklagten. Nach der angeblichen Geheimdienstmission seien immer neue Versionen für die Fahrt gefolgt. Zunächst etwa habe die Fahrt im Mai nichts mit der Geheimdienstmission zu tun gehabt. Die 70 Kilo Heroin seien den Männern ohne deren Wissen untergejubelt worden.

Später behaupteten die Verteidiger, die Angeklagten seien auf einer diplomatischen Sonderfahrt gewesen, und zuletzt soll es um eine diplomatische Transitfahrt gegangen sein. Diese verschiedenen Gründe für die Fahrt sollten nur eines leisten: Das Gericht davon überzeugen, dass die Männer und ihr Fahrzeug unter den Schutz diplomatischer Immunität fielen – und sie daher niemals hätten kontrolliert, geschweige denn verhaftet oder angeklagt werden dürfen. Die Verteidiger hätten einen Nebel ausgebreitet, der sich immer weiter festgesetzt habe, so die Vorsitzende.

Belastende Indizien

Doch davon habe sich das Gericht nicht beirren lassen. „Ihr Versuch, diese schwere Straftat einer gemeinsamen Schmuggelfahrt unter einer diplomatischen Immunität zu verdecken, ist gescheitert“, sagte Richterin Müller. Sie führte mehrere Mails, Chats und andere Unterlagen der langen Beweisaufnahme auf, die in mindestens zwei Punkten die Angeklagten belasteten: Zum einen ihre Versuche, eine sogenannte Verbalnote zu erhalten, die ihre Fahrt tatsächlich diplomatisch immunisiert hätte.

Und zum zweiten wurde deutlich, die Männer wussten schon mindestens eine Woche vor der Fahrt, dass sie gemeinsam nach Brüssel reisen würden. Das hatten sie im Prozess bestritten und stattdessen behauptet, sie seien am Tag der Abfahrt zufällig zugeteilt worden. Hinzu kämen weitere Auffälligkeiten. Warum etwa habe der hochrangige B. diese lange Fahrt nach Brüssel im Auto angetreten und sei nicht geflogen? Warum hatte er keine Kleidung dabei, für seine angeblichen Besprechungen in Belgien? Warum behauptet er, unmittelbar von Brüssel aus nach Hause in die Mongolei hätte reisen wollen, wenn er in Chats zu einer Fahrt von Istanbul nach Ankara verabredet war. Kurz: Die Einlassungen der Angeklagten passten nicht zu den Indizien.

Ausdrücklich lobte das Gericht die Zollbediensteten, die von der Verteidigung massiv kritisiert worden waren. Die Beamten hätten alles richtig gemacht und sich hoch professionell verhalten, als sie das Diplomatenfahrzeug vor sich hatten. Sie hätten abgewartet, um den Status der Diplomaten zu klären und erst nach einer Antwort des Auswärtigen Amtes die Kontrolle fortgesetzt.

Das Urteil der Kammer entspricht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Verteidiger hatten gefordert, den Prozess wegen eines völkerrechtlichen Verfahrenshindernisses einzustellen und, wenn das nicht ginge, die Angeklagten freizusprechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten eine Revision des Urteils an.