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Diese Corona-Regeln gelten ab 18. Juli in Sachsen

Maskenpflicht, Volksfeste, Sportveranstaltungen: Was ab dem 18. Juli 2020 in Sachsen erlaubt ist und was nicht. Ein Überblick.

Von Andrea Schawe
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Trotz weiterer Lockerungen: die Maskenpflicht bleibt in Sachsen weiterhin bestehen.
Trotz weiterer Lockerungen: die Maskenpflicht bleibt in Sachsen weiterhin bestehen. © dpa/Robert Michael

Dresden. Zum Start der Sommerferien werden in Sachsens weitere Corona-Beschränkungen gelockert. Am Dienstag hat das Kabinett eine neue Verordnung beschlossen. "Wir wollen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder so gut wie möglich zulassen, wo es geht", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). 

Entscheidend bleiben weiterhin Abstand und Mund-Nase-Schutz. Davon werde es abhängen, wie es nach den Sommerferien weitergeht. "Ich möchte die Bürger bitten, auch während der Ferienzeit Vorsicht walten zu lassen und nicht zu leichtsinnig zu werden", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag. 

Corona in Sachsen: Bleiben die Kontaktbeschränkungen bestehen?

Die Vorschriften zum Einhalten von Mindestabständen und zu Kontaktbeschränkungen werden erneut verlängert. Demnach sind in der Öffentlichkeit weiterhin nur Treffen mit Personen eines anderen Hausstands oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt. Private Zusammenkünfte im eigenen Haushalt sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig. 

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