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Sachsen plant neue „Fahrrad-Autobahnen“

Die Trassen sollen das ungehinderte Fahren in Ballungszentren ermöglichen - frühestens ab 2024.

Von Gunnar Saft
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Radschnellwege müssen eine bestimmte Breite haben und sollen klar vom Verkehr angegrenzt sein.
Radschnellwege müssen eine bestimmte Breite haben und sollen klar vom Verkehr angegrenzt sein. © dpa

Dresden. Sie gelten als die beste Möglichkeit, dem Radverkehr in Ballungszentren mehr Platz zu verschaffen und ihn so zu einer attraktiven Alternative für den täglichen Arbeitsweg zu machen: Mindestens vier Meter breite und kreuzungsfreie Radschnellwege, die ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind.

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