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Säumiger Vater verurteilt

Bautzen. Weil ein Mann keinen Unterhalt für seineTochter gezahlt hatte, musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

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Von Helga Koch

Wegen Verstoßes gegen die Unterhaltspflicht hat das Amtsgericht Bautzen einen 33-Jährigen aus Gießen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der gelernte Maurer, der lange im Landkreis Bautzen gelebt hatte und jetzt eine Gaststätte in Gießen betreibt, muss künftig jeden Monat mindestens 100 Euro für seine elfjährige Tochter überweisen und sich bemühen, die Rückstände zu begleichen. Außerdem erhält er einen Bewährungshelfer und muss dem Gericht unverzüglich jeden neuen Wohnsitz mitteilen, falls er in den nächsten drei Jahren umziehen sollte. Der säumige Vater, gegen den die Mut-ter der Elfjährigen Anzeige erstattet hatte, sollte ursprünglich schon vor Weihnachten zum Prozess erscheinen. Allerdings blieb er unentschuldigt fern, so dass er nun in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde. Auch für seine zweite Tochter, die in einer späteren Lebensgemeinschaft geboren worden war, soll er keinen Unterhalt zahlen. Eine plausible Erklärung blieb er dem Richter allerdings schuldig: „Ich hab‘ mir schon mal Gedanken gemacht, aber…“ Als er nach Gießen gezogen war, hatte sich der Mann weder beim Arbeits- noch beim Sozialamt gemeldet und mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. 600 bis 700 Euro monatlich reichten ihm, mehr Geld brauche er nicht, versicherte der Angeklagte. Dem Jugendamt, das den Unterhalt vorgeschossen hatte, schuldet er nun 8 000 Euro. Bei seiner Bank steht er außerdem noch mit 2 500 Euro in der Kreide, zahle aber den Kredit zurück.

Doch das ließ der Strafrichter nicht gelten. „Sie haben Ihre Bank lieber als Ihre Kinder!“, warf er dem Angeklagten vor. Er hätte mehr verdienen können, habe aber offensichtlich ausgeblendet, dass er als Vater Verantwortung trage und sich um seine Kinder kümmern müsse, auch wenn sie nicht unter einem Dach mit ihm leben. „Sie müssen alles Erdenkliche tun, um den Unterhalt zu bezahlen!“, gab er dem Mann mit auf den Weg.