Die Anliegerpflichten sind in der städtischen „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ geregelt.
Die Reinigung ist auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verbindlich. Hierzu gehören ausdrücklich die Fahrbahnen, die Seiten- und Randstreifen sowie – teilweise kombinierte – Rad- und Gehwege auf einer Breite von 1,50 Meter entlang der Grundstücksgrenze.
Mindestens einmal wöchentlich verlangt die Stadt das Kehren.
Gras, Laub, Abfall und Unrat sind bei Bedarf umweltschonend zu entsorgen.
Auch die Besitzer von Grundstücken abseits der öffentlichen Straße – so genannte Hinterlieger – haben gemeinsam mit den direkten Anliegern eine Kehr- und Räumpflicht.
Schnee und Eis muss ebenfalls auf einer breite von 1,50 Meter vor dem Grundstück geräumt werden.
Diese Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
Die komplette Satzung ist im Rathaus erhältlich oder im Internet unter www.radebeul.de --› Dokumentenpool.