Von Nicole Czerwinka
Es ist ein Schandfleck mitten in Staucha. Ein mittelgroßer Geröllhaufen auf der Riesaer Straße. Hier stand bis vor Kurzem ein kleines Wohnhaus. Doch nachdem der Eigentümer gestorben war, hat sich die Erbengemeinschaft nicht um das Anwesen gekümmert. Als dann der Giebel eingebrochen ist, musste die Gemeinde handeln. „Das Haus war stark einsturzgefährdet, deshalb mussten wir es mit dem Bagger zusammenschieben, um größere Schäden zu verhindern“, teilt der Stauchitzer Bauamtsleiter Dirk Zschoke auf SZ-Anfrage mit. Das sei in zwei Stunden erledigt gewesen, habe die Gemeinde allerdings etwa 600 Euro gekostet – ohne, dass sie etwas dafür kann. Auch der Schutthaufen bleibt nun so liegen. Denn für weitere Maßnahmen auf dem fremden Grundstück sind der Gemeinde die Hände gebunden. „Keiner der 21 Leute aus der Erbengemeinschaft ist auffindbar“, sagt Zschoke. Der Nachbar Marc Böttcher wollte das Grundstück sogar erwerben. Aber ohne Zustimmung der Eigentümer dürfe die Gemeinde es nicht veräußern, so der Bauamtsleiter.
Das alte Wohnhaus in Staucha ist nur ein kleines Beispiel für viele ähnliche Probleme, die auch in anderen Ortsteilen der Gemeinde bestehen. Weit prekärer nämlich ist die Situation am Alten Gasthof in Ragewitz. Auch hier ist kein Herankommen an die Eigentümer des Gebäudes. Der frühere Gasthof verfällt. Seit er im Jahr 2004 an zwei Franzosen versteigert wurde, hat sich hier nichts mehr getan. Die beiden haben den Gasthof nur wenig später weiterverkauft. So viel steht fest. „Nur laut Grundbuch ist der Verkauf nicht vollzogen worden, offenbar ist kein Geld geflossen“, erzählt Zschoke. Der über 150 Jahre alte Gasthof bleibt ungenutzt – und verfällt Tag für Tag ein wenig mehr. Und die Gemeinde muss dabei zusehen. Wenn hier Einsturzgefahr besteht, dann muss das Landratsamt dies prüfen. Anschließend ist dann wieder die Gemeinde gefragt.
„Es wird sicher nicht mehr lange dauern, und wir müssen auch in Ragewitz eingreifen“, sagt Zschoke. Schließlich sei die Gemeinde verpflichtet, größere Schäden – etwa herabstürzende Ziegel – zu vermeiden. Den alten Gasthof abzureißen wäre allerdings mit immensen Kosten verbunden – die wiederum die Gemeinde tragen müsste. „Das ist ein deutlich größeres Gebäude als das Wohnhaus in Staucha, zudem stehen ringsum noch andere Gebäude, auch die Grundschule“, sagt Zschoke. Bei einem Abriss sei demnach mit Kosten von bis zu 200 000 Euro zu rechnen. „Und der Schutthaufen würde auch hier liegenbleiben, weil wir ihn nicht beseitigen dürfen ohne Einverständnis des Eigentümers.“
Bei der alten Mühle in Panitz ist es das gleiche Spiel. Die Eigentümergemeinschaft besteht hier aus 27 Mann, dabei hat auch der Bund einen Teil des Eigentums inne. Seit Jahrzehnten ist an dem eigentlich historischen Gemäuer nichts gemacht worden. Es verfällt. Die Gesetzeslage ist hier ähnlich verzwickt. „In Leipzig hat man solche Grundstücke einfach weiterverkauft, ohne den Eigentümer vorher zu finden, aber das ist gesetzlich eben heikel“, sagt Zschoke. So wie es momentan aussieht, müssen die Gemeinden mit den verfallenden Schandflecken in der Landschaft offenbar leben, auch wenn das für die Kommunen teuer werden kann.