Kurz vorm Ruhestand hat es Horst Schiermeyer noch mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun bekommen. Die NPD wollte erreichen, dass drei ihrer Wahlplakate, die die Stadt entfernt hat, wieder aufgehangen werden. Die Richter in Karlsruhe lehnten den Antrag der rechtsextremen Partei ab. Dennoch wundert sich Schiermeyer über die Entscheidung. Die Stadt musste die Plakate zwar nicht wieder aufhängen, aber dass der Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet" den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, ließen die Richter offen. Der Streit könnte also noch nicht zu Ende sein, die NPD kann noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
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