Von Peter Schmieder
Das Amtsgericht Döbeln hat gestern den mehrfach vorbestraften Roßweiner Daniel J. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung. Die Anklage lautete schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung. J. hatte nach dem Herbstfest auf dem Steigerhausplatz im Oktober 2009 die beiden Döbelner Axel Kührig und Claudia Hoffmann auf der Grimmaischen Straße überfallartig attackiert und zum Teil schwer verletzt. Der Angeklagte zeigte sich geständig, wohl deshalb wurde die Strafe als dreijährige Bewährungsfrist ausgesetzt.
Opfer mit Urteil unzufrieden
Nicht einverstanden mit dem Urteil zeigte sich nach der Verhandlung Axel Kührig, der als Geschädigter, Zeuge und zugleich Nebenkläger beim Prozess zugegen war. „So richtig kann ich es nicht verstehen, dass er weiter auf freien Fuß ist – bei dem Vorstrafenregister“, analysiert Kührig. Tatsächlich, neun Vorstrafen stehen in der Akte von Daniel J., vom Fahren ohne Führerschein bis hin zum versuchten Totschlag.
Kührigs Anwalt Thomas Fischer hat im seinem Plädoyer dann auch darauf hingewiesen, dass das deutsche Jugendstrafrecht durchaus auch zu kritisieren sei. „Wir geben den Jugendlichen das Gefühl, dass sie die ersten zwei bis drei Mal ungeschoren davon kommen.“ Am Fall Daniel J. sehe man, wie das Jugendstrafrecht seine erzieherische Wirkung entfaltet hat. „Nämlich gar nicht“, so der Döbelner Advokat.
Vom Volksfest kommend, habe sich Daniel J. ohne Warnung auf Axel Kührig gestürzt, ihn zu Boden geworfen und mit der blanken Faust ins Gesicht geschlagen. Claudia Hoffmann, die Freundin Kührigs, warf sich wohl zwischen die beiden. Die Reaktion des Angreifers: ein kräftiger Hieb ins Gesicht der 23-Jährigen. Die Altenpflegerin sackte zusammen. „Danach weiß ich nichts mehr, nur, dass ich noch weiter Tritte spürte“, berichtet Hoffman. Kührig wollte nun seinerseits der Freundin beistehen. J. ließ nun von seinem weiblichen Opfer ab. Er schnappte sich ein Verkehrschild, welches wohl vom nahen Kreisverkehr stammte und schlug damit auf Kührig ein. Ein heftiger Schlag auf den Unterkiefer und Kührig nahm hilferufend die Flucht auf, auch um den Täter von seiner Freundin wegzulocken. Das gelang.
Eine Zeugin hatte die erschreckende Szenerie beobachtet und bereits die Polizei gerufen. Daniel J. konnte gestellt werden. Die beiden Opfer wurden notärztlich versorgt und teilweise stationär behandelt. Claudia Hoffmann erlitte ein Schädel-Hirn-Trauma. Kührig hat sich während der Attacke einen Riss im Trommelfell zugezogen, musste sogar operiert werden.
Angreifer war betrunken
Stark alkoholisiert sei der Täter bei seiner offenbar willkürlichen Attacke gewesen: 2,3 Promille Blutalkohol. „Das ist keineswegs eine Entschuldigung“, erklärt Strafverteidiger Dr. Matthias Luderer. Sein Mandant könne sich das ganze auch nicht mehr erklären. Trotzdem hat der 28-Jährige die Tat gestanden. Eine Entschuldigung ließ Daniel J. von seinem Anwalt übermitteln.
„Warum nicht persönlich?“ Diese Frage stellt sich Axel Kührig. Zwar sei der Angeklagte zu 80 Prozent taubstumm – die Verhandlung wurde deshalb für Daniel J. in Gebärdensprache übersetzt – aber ein kurzes persönliches Wort wäre nach Ansicht Kührigs möglich gewesen. „Er konnte mich ja auch während der Tat als Feigling beschimpfen“, gibt der Döbelner zu Protokoll. So können er und seine Freundin die Entschuldigung nicht annehmen.
Formal juristisch hat Daniel J. seinem Geständnis wohl die Freiheit zu verdanken – vielleicht zum letzten Mal. Zusammengefasst mit drei vorherigen Strafen muss der Angeklagte neben der Bewährungsstrafe 200 Stunden Sozialdienst leisten und zur Alkoholberatung der Diakonie.