Von Rolf Hill
Gefährliche Körperversetzung hat der Staatsanwalt einem 41-jährigen Eibauer und einem 23-Jährigen aus Kittlitz kürzlich am Löbauer Amtsgericht zur Last gelegt. Beide sollen während des Eibauer Bierfestes im Jahr 2012 einen jungen Mann derart mit mehreren Faustschlägen attackiert haben, dass dieser bewusstlos zu Boden ging.
Da es gegen 1 Uhr gewesen sein soll und laut Aussage mehrerer Beteiligter in Eibau um Mitternacht das Licht ausgeknipst wird, dürfte es sowohl für das Opfer schwer gewesen sein, andere Personen zweifelsfrei zu erkennen. Das bestätigte der Mann als Zeuge ebenso freimütig wie die Tatsache, dass er an diesem Abend mindestens sieben bis neun große Biere getrunken hatte.
Er kenne den Kläger überhaupt nicht, versicherte der erste Angeklagte. Der zweite Angeklagte räumte allerdings ein, dass er den Geschädigten kenne, aber nicht wisse, warum dieser ihn mit ins Spiel gebracht habe. Immerhin sechs Zeugen waren von Anklage und Verteidigung aufgeboten worden, um Licht in das Dunkel des nächtlichen Geschehens zu bringen. Das gelang im Prinzip keinem von ihnen. Vermutungen, wage Beobachtungen, sowie auch noch die Tatsache, dass der Geschädigte vielleicht mit den Leuten vom Sicherheitsdienst Schwierigkeiten gehabt haben könnte, trugen dazu bei.
Etwas verworren war auch das Geschehen um den zweiten, ausschließlich den Eibauer Angeklagten betreffenden Vorwurf. Anfang Juni 2013 soll dieser die 86-jährige Mutter seiner Ex-Schwiegermutter im gemeinsam bewohnten Mehrfamilienhaus mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, so dass sie zu Boden ging. Die alte Dame erklärte, dass sie nach Beginn des Streits den Angeklagten ihrer Wohnung verwiesen habe. Dieser beschuldigte sie aber immer wieder, schlecht über seine neue Lebensgefährtin zu reden. Das habe sie zu unterlassen. Voll Wut habe sie ihm „eine geklebt“, sagte sie.
Beide Angeklagten standen zum ersten Mal vor Gericht. Das wusste der Staatsanwalt natürlich zu würdigen. In seinem Abschlussvortrag wies er darauf hin, dass sie ihre Schuld bestritten. Außerdem könne man ihnen trotz der vielen Zeugenaussagen nichts nachweisen. Deshalb stellte er den Antrag, die beiden frei zu sprechen.
Bezüglich des zweiten Sachverhalts ging er davon aus, dass da schon etwas gewesen sein könnte. Allerdings sagten die Zeugen, dass die alte Dame streitsüchtig und damit ein schwieriger Fall sei. Der Staatsanwalt schlug vor, den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro zu verurteilen, die man aber aufgrund der bisherigen „weißen Weste“ zur Bewährung aussetzen könne.
Diesem Antrag schloss sich das Gericht unter Vorsitz von Dr. Holger Maaß an. Die Bewährungszeit für die angedrohte Geldstrafe beträgt laut Urteil ein Jahr.