SZ + Dippoldiswalde
Merken

Schlag ins Gesicht an der Baustellenampel

Der Mitarbeiter eines Dönerladens soll eine Altenpflegerin bei Glashütte attackiert haben. Vor Gericht steht Aussage gegen Aussage.

 4 Min.
Teilen
Folgen
Symbolbild Amtsgericht Dippoldiswalde.
Symbolbild Amtsgericht Dippoldiswalde. © Egbert Kamprath

Von Anne Schicht

Als eine Altenpflegerin mit ihrem Auto an einer Baustellenampel zwischen Schlottwitz und Glashütte  hält, soll der hinter ihr fahrende Mann aus seinen weißen Kleintransporter ausgestiegen sein, ihr durch das geöffnetes Fenster ins Gesicht, dann auf den Arm geschlagen und sie als Fotze und Schlampe beschimpft haben.

Kurze Zeit später zeigt sie den Mann an. Sie hat ihn als Mitarbeiter eines Dönerladens erkannt. Ein knappes Jahr später erhält Yusuf Y. einen Strafbefehl. Der 41-Jährige jedoch legt Einspruch ein und bestreitet die Vorwürfe. Vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde beschreibt der türkische Staatsbürger, was im März 2019 passiert sein soll: An dem Vormittag habe er Brot ausgeliefert. Die Strecke zwischen Schlottwitz und Glashütte kenne er sehr gut. 

Am Vorbeifahren gehindert?

Das sei eine gerade Strecke und er hätte mehrfach den vor ihm fahrenden PKW überholen wollen. Jedes mal aber sei sein Überholmanöver vereitelt worden. Mal habe die Fahrerin plötzlich Gas gegeben, dann wieder gebremst; ein paar Mal sei sie auch nach links ausgeschert. Auf der Strecke hätte er keine anderen Verkehrsteilnehmer gesehen, weder andere Autos im Gegenverkehr noch Radfahrer oder Fußgänger. An der Baustellenampel sei er ausgestiegen, sie im Übrigen auch. Da habe er gefragt: „Was ist los? Warum lassen Sie mich nicht vorbei?“ 

Geschlagen hätte er sie auf keinen Fall. Er beteuert, dass er nie Frauen schlagen würde und auch nicht beschimpfen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin, ob er wütend gewesen sei und was die Frau geantwortet hätte, antwortet er: „Nein, ich war nicht aufgebracht, ich war ruhig. Die Frau hat nichts gesagt.“ Später aber erinnert er sich, dass die Fahrerin entgegnet hätte, dass das Überholen auf der Strecke verboten sei und dass sie ihn kennen würde. Er hätte die Fahrerin auch erkannt. Sie sei eine Kundin aus dem Dönerladen, bei dem er eine Weile gearbeitet habe. Dort hätten sie auch ein paar mal miteinander geredet. 

Zuverlässiger Mitarbeiter mit einer Schwäche

Auch sein ehemaliger Chef aus diesem Dönerladen war als Zeuge geladen. Er beschreibt seinen Exmitarbeiter nicht als seinen Freund, doch würden sie regelmäßig miteinander telefonieren und sich erzählen, wenn es was Neues gibt. Er habe ihn als zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt, allerdings wäre er manchmal unpünktlich gewesen. Das wäre eine Schwäche des Angeklagten.

Die Geschädigte erlebte den Vormittag etwas anders. Sie sei von der Frühschicht aus Richtung Schlottwitz gekommen und nach Glashütte zu ihrer Arbeitsstelle unterwegs gewesen. Es war gegen 10 Uhr. Es seien Radfahrer auf der Straße und auch Leute, die ihre Hecken geschnitten haben. Diesen musste sie mit gebührendem Abstand ausweichen. Den weißen Transporter hätte sie da schon hinter sich bemerkt. Der hätte Lichtzeichen gegeben und gehupt. An der Baustellenampel musste sie halten. An dem Tag sei es warm gewesen, daher hatte sie die Fensterscheibe geöffnet. 

Keine Hämatome am Arm

Plötzlich habe der Fahrer des Transporters neben dem Auto gestanden und sie böse beschimpft, schließlich ihr ins Gesicht geschlagen und später auf dem Arm. Sie habe das Fenster geschlossen, aber noch gesagt: „Ich kenne dich. Du schlägst mich nicht!“ Bei Grün sei sie nach Glashütte gefahren und hätte vor ihrer Arbeitsstelle geparkt. Noch im Auto hätte sie ihre Chefin angerufen und die Situation geschildert. Diese riet ihr, die Polizei zu verständigen. Das habe sie dann auch getan. Beim Arzt sei sie nicht gewesen, es hätte zwar weh getan, aber Hämatome hätten sich später nicht gezeigt.

Obwohl der Vorfall schon über ein Jahr zurück liegt, wirkt die Geschädigte im Zeugenstand aufgewühlt. Sie erklärt, dass sie nach dem Ereignis eine Weile Angst hatte, zum Beispiel während der Spätschicht allein im Auto zu fahren. Inzwischen hätte sich das zwar gelegt, aber durch die Vorladung zum Gericht sei die ganze Sache wieder hochgekommen. „Es ist schlimm geschlagen zu werden. Noch nie hat mich jemand geschlagen. Das darf nicht sein!“ Und wütend sei sie gewesen, dass der Angeklagte nicht mal den „Arsch in der Hose gehabt habe, sich bei mir zu entschuldigen“.

Nun sollen noch die Kolleginnen der Geschädigten vernommen werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

Mehr Nachrichten aus Dippoldiswalde lesen Sie hier.