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Schlossverkauf fast abgewendet

Eine Bürgerinitiative treibt die Gründung der Stiftung Schloss Schleinitz voran. Der Satzungsentwurf liegt der Stadt vor, muss aber noch genehmigt werden.

Von Uta Büttner
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Schloss Schleinitz mit Gerichtsgebäude rechts im Hintergrund. Eine Bürgerinitiative kämpft gegen die Privatisierung des gesamten Schlossareals.
Schloss Schleinitz mit Gerichtsgebäude rechts im Hintergrund. Eine Bürgerinitiative kämpft gegen die Privatisierung des gesamten Schlossareals. © Uta Büttner

Nossen. Der nächste Schritt in Richtung Stiftungsgründung Schloss Schleinitz ist getan. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Juli den Beschluss vom April vorigen Jahres zum Verkauf des Schlossareals Schleinitz zurückgenommen. Zudem will die Stadt unter drei Bedingungen das Schlossareal in die Stiftung einbringen.

So soll bei Erlöschen der Stiftung das Vermögen an den Freistaat Sachsen fallen. Außerdem behält sich die Stadt die Option einer Rückabwicklung vor, falls die Stiftungsgründung nicht bis zum 30. Juni 2021 erfolgt. Die dritte Bedingung ist der Knackpunkt, weshalb die Zustimmung durch die Stadt noch gekippt werden könnte: Der Stadtrat will den Entwurf der Stiftungssatzung genehmigen. Aber darauf konnten sich die Räte aufgrund des Einwandes von Bürgermeister Uwe Anke (parteilos) in der Juli-Sitzung nicht einigen. Hintergrund ist ein neuer Punkt, der in der Satzung enthalten ist. Die Genehmigung der Stiftungssatzung soll nun am 13. August erfolgen.

Ende vorigen Jahres gründeten die Nossener Bernd Hoffmann und Christian Lantzsch eine Bürgerinitiative, um den Verkauf des Schlossensembles Schleinitz einschließlich einiger Wohnungen für rund zwei Millionen Euro zu verhindern. Ziel ist die Gründung einer Stiftung, um Schleinitz als Zentrum des ländlichen Brauchtums in der Lommatzscher Pflege für die Öffentlichkeit zu erhalten. Mit Unterstützung von Privatleuten und Firmen haben die beiden Initiatoren nun einen Stiftungssatzungs-Entwurf auf den Weg gebracht. Unterstützt wurden sie dabei unter anderen vom Verwalter der Otto-und-Emma-Horn-Stiftung, Tom Lauerwald. Und „zur Schaffung der Rechtssicherheit haben wir das Institut für Stiftungsberatung Berlin eingeschaltet“, sagte Hoffmann. So wurde durch deren geschäftsführenden Gesellschafter, Rechtsanwalt Christoph Mecking, unter Beachtung der Rechtsvorschriften in Sachsen die Satzung entworfen. Und eine dieser Vorschriften seitens der Kommunalaufsichtsbehörde besagt, dass im Fall Schleinitz die Stadt im Vorstand oder Kuratorium der Stiftung vertreten sein muss, erklärte Lauerwald. „Das muss nicht zwingend der Bürgermeister sein. Es kann auch ein Stadtrat sein.“

Stadträte befürworten fast einstimmig die Stiftung

Fakt ist also, so besagt es das sächsische Gesetz, bei Einbringung eines Vermögens wie der Liegenschaft Schloss Schleinitz als Schenkung, kann sich die Kommune nicht völlig der Verantwortung entziehen. Doch genau diesen Punkt möchte Bürgermeister Anke aus dem aktuellen Satzungsentwurf wieder entfernt haben. So schön ein solches Mitspracherecht auf der einen Seite auch sei, bedeute es jedoch gleichzeitig erhebliche Verpflichtungen, gegebenenfalls auch zu klärende Haftungsfragen und finanzielle Folgen, was dem ursprünglichen Ansinnen des Stadtrates, nämlich keinerlei Verpflichtungen mehr zu haben, wiederspreche, teilte Anke mit.

Doch Angst haben muss die Stadt keinesfalls. „Auch wenn Nossen künftig im Vorstand sitzt, heißt das nicht, dass die Stadt künftig Defizite der Stiftung ausbügeln muss“, betonte Lauerwald. Im Gegenteil, „es ist eine Chance“.

Als eine Chance scheinen es die meisten Stadträte auch zu sehen. Denn 18 der 19 anwesenden Räte haben dem Beschluss unter Vorbehalt der Genehmigung der Stiftungssatzung zugestimmt. Lediglich Holger Reinhardt-Weik (UBL) enthielt sich der Stimme. Er sei nicht gegen eine Stiftung, aber „ich sehe keinen, der die Stiftung zum Leben erweckt. Wenn ein Geschäftsführer da wäre, dann hätte ich weniger Bauchschmerzen. Mir fehlt der Macher“, begründete er seine Enthaltung.

Als einziger stimmte Bürgermeister Anke gegen den Beschluss. Zum einen, weil er sich wünscht, dass die Stadt keinerlei Verpflichtungen mehr hat. Laut Gesetz ist dies aber gar nicht möglich. Zum anderen liege die vom Stadtrat im Januar geforderte Vorlage eines wirtschaftlich tragfähigen Konzeptes zur zukünftigen Betreibung des Schlossareals bis heute nicht vor. Die Erstellung eines solchen Konzept ist aber ohne einen Rechtsstatus derzeit nicht möglich. „Ohne rechtliche Grundlage können wir keine verbindlichen Gespräche führen“, betonte Bernd Hoffmann von der Bürgerinitiative. Und genau deshalb soll nun als nächster Schritt die Stiftungssatzung genehmigt werden. Aber darüber entscheidet am Ende nicht die Stadt, sondern die Landesdirektion Sachsen. Deshalb muss die Stadt nun ihre Hausaufgaben machen und sich an die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Meißen wenden, um Rechtssicherheit zu erlangen.

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