Da staunte mancher Datschenbesitzer in Schmiedeberg nicht schlecht: In einem Brief von der Dippoldiswalder Stadtverwaltung bekam er erklärt, dass Besitzer einer Datsche, eines Wochenendhauses oder einer einfachen Laube, wenn diese nicht den Regelungen des Bundeskleingartengesetz unterliegen, Zweitwohnungssteuer zahlen muss. Konkret betrifft das viele Grundstücke am Bauverein und dem Brandweg. Nach dem Grundsatz gleiches Recht für alle setzt die Kommune damit Bestimmungen durch, die in den übrigen Ortsteilen schon lange gelten.
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