Schneller radeln als die Polizei erlaubt

Von Anne Schicht
Fahrradfahren kann er. Er würde im Jahr auf 2.000 bis 3.000 Kilometer kommen, sagt der Polizeibeamte im Zeugenstand vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde. Vielleicht deshalb fiel ihm im Dezember vergangenen Jahres im Dienst der Mann auf, der mit hoher Geschwindigkeit in Freital von Dresden kommend auf einem E-Bike unterwegs war. „Er war deutlich schneller als 25 km/h. Und seine Trittfrequenz war sehr niedrig. Mit einem Rennrad kann man ja auf dieses Tempo kommen, aber dann muss man schon auch reintreten. Der Mann fuhr völlig entspannt“, so der Zeuge.
Ein Magnet täuscht den Motor
Der Polizist stoppte den Radfahrer. Auf Nachfrage hin erklärte dieser dann auch den Grund der höheren Geschwindigkeit. Der 31-Jährige manipulierte durch einfache Technik das Messen der Geschwindigkeit. Durch Verschieben des Geschwindigkeitssensors und gleichzeitiges Anbringen eines Magneten wird dem Pedelec vorgegaukelt, dass die Geschwindigkeit viel niedriger sei als sie tatsächlich ist. Der Motor des E-Bikes unterstützt also auch weit über der realen Geschwindigkeit von 25 km/h den Fahrer.
Versicherungskennzeichen fehlte
Damit gilt aber das E-Bike als Kleinkraftfahrzeug, wie zum Beispiel ein Motorroller eines ist. Das wiederum muss gesetzlich versichert sein. Eine solche Versicherung konnte der Deutsche nicht vorweisen. Und am Fahrzeug befand sich kein Versicherungskennzeichen. Noch vor Ort baute Paul S. den Magneten ab. „Das war schnell erledigt und lässt sich genauso schnell auch wieder anbringen“, so der Polizeibeamte. Damit durfte Paul S. zwar weiterfahren, bekam aber wegen Fahrens ohne Führerschein einen Strafbefehl.
Doch dagegen legte er Widerspruch ein und die Sache landete vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde. Hier behauptete sein Anwalt Arndt Surner, die Verschiebung des Geschwindigkeitssensors hätte gar keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt. Worauf die Staatsanwältin vom Angeklagten wissen wollte, warum er es denn dann verschoben hätte? „Um Energie zu sparen“, so der Angesprochenen. Richter Christian Mansch schlussfolgerte: „Also um schneller zu sein!“
Um ein Urteil herumgekommen
Die Staatsanwältin plädierte schließlich für 50 Tagessätze zu 50 Euro - 2.500 Euro Strafe. Der Rechtsanwalt bat vor seinem Plädoyer um eine kurze Unterbrechung und zog sich mit seinem Mandanten zurück. Nicht ohne vorher noch zu versuchen, vom Richter einen Hinweis zu bekommen, wie er urteilen werden würde. Zurück im Gerichtssaal zog der Verteidiger den Einspruch seines Mandanten zurück. Damit nahm der Angeklagte die zuvor verhängte Geldstrafe an und konnte eine möglicherweise empfindliche Verurteilung abwenden.
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