SZ + Leben und Stil
Merken

Schule zu – und nun?

Viele Eltern müssen jetzt auch in Sachsen ihre Kinder zu Hause betreuen. Nicht immer steht ihnen dann weiter Gehalt zu.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Stühle stehen in einem Klassenzimmer auf den Tischen. So wird es in Sachsen auch eine Weile bleiben, denn der Schulbetrieb ist wegen des Coronavirus ab Montag vorerst eingestellt.
Stühle stehen in einem Klassenzimmer auf den Tischen. So wird es in Sachsen auch eine Weile bleiben, denn der Schulbetrieb ist wegen des Coronavirus ab Montag vorerst eingestellt. © dpa

Dresden. Die Schließung von Schulen stellt viele Eltern vor ein Betreuungsproblem. „Solange keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, ist Arbeitnehmern die Arbeitsleistung unmöglich. Das bedeutet, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ob sie weiter ihr Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob keine andere Betreuung möglich ist. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds verweist darauf, dass bei einer kurzfristigen Schließung von Kitas eine unverschuldete persönliche Verhinderung im Sinne von Paragraf 616 BGB vorliegen kann. 

Insofern besteht für wenige Tage Anspruch auf bezahlte Freistellung. Allerdings sei immer zu prüfen, ob das nicht durch Tarif- oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Bleiben Schulen oder Kitas aber länger geschlossen, besteht aus rechtlicher Sicht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung mehr, erklärt Oberthür.

Strukturierter Tagesablauf für Kinder wichtig

Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, müssen dann zwar nicht zur Arbeit kommen, haben aber auch keinen Gehaltsanspruch. Arbeitnehmer können alternativ Urlaub nehmen – bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt.

Wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht und betriebliche Interessen nicht dagegen sprechen, kann sich ein Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice ergeben, erklärt Oberthür. Der Arbeitgeber habe bei der Zuweisung des Arbeitsortes billiges Ermessen zu wahren und auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Laut DGB-Experte Till Bender hängt die rechtliche Situation aber oft von der Ausgestaltung im Einzelfall ab. Er rät Eltern, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Viele Eltern haben den Wunsch, daheim dafür zu sorgen, dass ihre Kinder weiter lernen. Dabei könnten sie zwar nicht den Schulunterricht simulieren, sagt Maresi Lassek, Bundesvorsitzende des Grundschulverbandes. Es sei aber wichtig, feste Zeiten zu vereinbaren, damit der Tag strukturiert ist. 

Kinder sollten zuhause spielerisch lernen

Am besten gestalten Eltern das Lernen anschaulich und spielerisch, rät Ilka Hoffmann, die im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Bereich Schule leitet. Das sei wichtig, damit die Kinder nicht auf die Uhr schauen, sondern Spaß an der Sache haben.

Statt in ein Mathebuch zu schauen, könnten Eltern bei jüngeren Kindern zum Beispiel Dosen mit Steinchen füllen und fragen: Wie viele Steine fehlen, damit es zehn sind?, rät Hoffmann. Immer gut sei das Wiederholen von Grundlagen – Vokabeln abfragen oder das Einmaleins üben.

Jüngere Kinder kann es motivieren, wenn man das Gelernte jeden Tag in eine Art Tagebuch einträgt. Dazu lassen sich in einer Mappe Arbeitsblätter und Übungen einkleben. „Dann kann das Kind darin blättern und stolz auf das Geschaffte sein“, sagt Hoffmann. Positiver Nebeneffekt: Das Kind wiederholt Lerninhalte. (dpa)