Schulen üben den Fernunterricht

Die bislang weitreichendsten Auswirkungen der Coronakrise hat die Oberschule „Am Knöchel“ in Sebnitz zu verkraften. Nachdem dort ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet wurde, stellte das Landratsamt noch am Freitagabend die komplette Schule unter Quarantäne. Am Montagmittag wurde diese Maßnahmen teils wieder zurückgenommen.
Lediglich die Klasse des infizierten Schülers und die Lehrer, die in direktem Kontakt mit ihm standen, müssen in Quarantäne bleiben. Für die übrigen Schüler und Lehrer hob das Landratsamt die Isolierung wieder auf. Alle Eltern der Oberschüler dürfen demnach regulär arbeiten gehen. Sollte sich ihr Gesundheitszustand verändern, sollen sich die Betroffenen sofort mit dem Verwaltungsstab in Verbindung zu setzen. Am Dienstag ist die Oberschule wieder geöffnet, damit die Schüler ihre Unterrichtsmaterialien aus den Schließfächern holen können.
Doch danach ist schon wieder Schluss – wie für alle Bildungsstätten im Landkreis. Zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April werden die Schulen geschlossen bleiben, um damit die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Ausgesetzt ist die Schulpflicht aber bereits seit Montag. Die Schulen bieten nur noch eine Notbetreuung an. So auch in Freital: Nur etwa 50 Mädchen und Jungen stehen am Montagmorgen vor der Lessing-Grundschule in Freital-Potschappel. Einige Eltern warten mit, sie sind unsicher, wie es weitergehen soll. „Ich arbeite im Einzelhandel, mein Mann im Taxigewerbe. Wir können beide nicht zuhause bleiben“, erzählt eine Mutter von zwei Jungen. Der Kleinere ist noch im Kindergartenalter und wuselt nun zwischen den Schülern umher.

Dann öffnet sich die Tür, die Schulleiterin persönlich bittet gleich alle Kinder zur Besprechung in den Mehrzweckraum. Die Klassenleiter haben Arbeitsblätter mit Aufgaben für die nächsten Wochen vorbereitet. Diese werden später verteilt. Wer nicht da ist, soll sich die Aufgaben im Internet herunterladen. Die Dateien sollen bis Mitte der Woche eingestellt werden. So oder ähnlich handhaben es nun alle Schulen in Freital auch das Weißeritzgymnasium.
Am Sebnitzer Goethe-Gymnasium läuft der Unterricht über die Online-Plattform LernSax des Freistaats weiter. Dort müssen die Schüler ihre Aufgaben abrufen. Die Kommunikation läuft von nun an komplett übers Internet. Schüler und Eltern sind aufgefordert, zweimal täglich auf der Website des Gymnasiums nach aktuellen Informationen zu schauen, weil die Lage sich schnell ändern kann. Am Sonntagfrüh hat Schulleiter Andreas Seltmann dort ausführliche Hinweise veröffentlicht und darauf verwiesen, dass unterrichtsfreie Zeit nicht Ferienzeit, sondern Lernzeit bedeutet. Am Montag waren die Schüler dann nur noch kurz in der Schule, um Bücher und Arbeitshefte aus ihren Spinden zu holen, viele hatten dies schon am Freitag getan. Mit „Lernsax“ arbeiten auch das Herdergymnasium und das Evangelische Schulzentrum in Pirna.
Landrasamt appelliert an Eltern
Es gibt aber auch einige Einrichtungen, die zumindest teilweise auf den analogen Weg setzen. Dazu gehören das Schillergymnasium in Pirna oder die Grundschule Graupa. Drei Wochen unterrichtsfrei und dann Osterferien – über das lange Frei können sich viele Schüler nicht so richtig freuen. „Ich würde das ja feiern, wenn ich achte oder neunte Klasse wäre“, sagt Sophie, eine Zehntklässlerin aus Freital. Doch sie hat in wenigen Wochen Vorprüfungen und dann Prüfungen. Den Abiturienten des Weißeritzgymnasiums geht es genauso. Finden die Prüfungen wie geplant statt? In welchem Umfang? Wie laufen die Vorbereitungen? Keiner weiß es genau. Im Internetauftritt des sächsischen Kultusministeriums steht lediglich, die Prüfungen seien derzeit nicht in Gefahr.
Kindertagesstätten und Horte sollen vorerst offen bleiben: In einem Schreiben vom 15. März an die Kindertageseinrichtungen teilt das Landratsamt mit, dass sich der Verwaltungsstab des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dafür ausgesprochen habe, keine flächendeckende Schließung von Kindertageseinrichtungen/ Horteinrichtungen und Kindertagespflegestellen vorzunehmen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen/ Horteinrichtungen (vorrangig 1./2. Klassenstufe) und Kindertagespflegepersonen werden aufgefordert, die Betreuung der Kinder im Wesentlichen sicherzustellen. Eine Schließung der Einrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz, so heißt es weiter, erfolge nur nach Einzelfallprüfung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt aufgrund eines Verdachtsfalls bzw. positiv getesteten Kindes/Elternteils/Personals. Das Landratsamt appelliert dennoch an die Eltern: Wer es sich einrichten kann, sollte seine Kinder zu Hause lassen, damit mögliche Übertragungswege eingedämmt werden. (SZ)
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