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Schwangere 17-Jährige misshandelt

Mit einem Fotorahmen wirft ein Pirnaer nach seiner Partnerin. Als das Kind da ist, schlägt er die Heidenauerin. Er wird angeklagt.

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© Symbolfoto: dpa

Von Stephan Klingbeil

Gerichtsbericht. Immer wieder krachte es zwischen Sebastian H. und seiner Lebensgefährtin. Es ging meist um Nichtigkeiten, sagen beide. Nach rund neun Monaten Beziehung wollte die 17-Jährige aus Heidenau nicht mehr, drängte im Juli 2014 auf eine Auszeit in der Beziehung. Der 21-jährige Pirnaer hatte seine Probleme damit. Vor allem deshalb, weil beide ein gemeinsames Kind erwarteten. Die junge Heidenauerin war damals im sechsten Monat schwanger, als Sebastian H. sie mit einem Bilderrahmen verletzte. Als der Pirnaer sie später geschlagen und getreten haben soll, war die gemeinsame Tochter bereits auf der Welt. Das war im November 2014. Nun wurde H. angeklagt.

Dem jungen Mann, der 2013 während einer ersten Haftstrafe eine Ausbildung zum Holzmechaniker begonnen hatte, wurden vor dem Amtsgericht Pirna gleich mehrere Straftaten zur Last gelegt. Sebastian H. wurde angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, wegen Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein. Wenige Tage, bevor er im Januar dieses Jahres wieder zurück ins Gefängnis musste, weil er gegen seine vorherigen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde Sebastian H. auf einem Moped in Pirna erwischt. Eine Fahrerlaubnis hatte er nicht.

Rangelei mit der besten Freundin

Er gesteht seine Schuld ein. Bei den angeklagten Körperverletzungen würde die Staatsanwaltschaft jedoch „nur zur Hälfte“ richtigliegen, beteuert der Pirnaer. Laut Anklage soll er am Abend des 23. Juli 2014 in die gemeinsame Heidenauer Wohnung von ihm und seiner 17-jährigen Lebensgefährtin gekommen sein. Wegen der Auszeit wohnte der Mann zwischenzeitlich bei seinen Eltern. Er wollte Ausweise abholen. In der Wohnung sah er die schwangere Frau und deren beste Freundin. Die beiden Teenager tranken Sekt – alkoholfreien, wie die inzwischen 18-jährige Mutter seiner kleinen Tochter vor Gericht betont. Womöglich hat Sebastian H. dieses Detail damals nicht mitbekommen. Womöglich geriet er einfach nur in Rage, weil er die beste Freundin ohnehin nicht leiden konnte.

„Er hat mich übel beleidigt“, erinnert sich die 18-jährige beste Freundin, die von der Schwangeren gebeten worden sei, nach der vorläufigen Trennung von H. bei ihr zu bleiben. Den zwei Heidenauerinnen zufolge sei der Angeklagte schon zuvor mit seinem aggressiven Verhalten aufgefallen.

Jedenfalls soll der Mann dann ausfällig geworden sein und plötzlich aus einem Bilderahmen ein Foto von ihm und seiner Partnerin aus glücklicheren Tagen genommen und es zerrissen haben. Danach habe er den Rahmen nach der schwangeren Frau geworfen. Sie wurde bei dem Wutanfall leicht in Höhe der Brust verletzt.

Die Freundin ging dazwischen, soll dabei angeblich einen roten Schlagring in der Hand gehabt haben. Sie bestreitet dies aber vor Gericht. Sebastian H. soll der Frau dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er spricht von der flachen Hand. Ohnehin hätte es sich um Notwehr gehandelt, sagt er: „Sie hatte doch einen Schlagring.“ Ein Mediziner stellte später bei der Frau eine Schwellung und Rötung im Gesicht fest.

Mutter vor ihrem Baby verprügelt

Die Verletzungen, die die Ärzte vier Monate später bei ihrer 17-jährigen Freundin diagnostizierten, hatten da schon ein ganz anderes Kaliber – Blutergüsse, Schädelprellung, eine Augenverletzung, Nasenbluten. Der Angeklagte soll die junge Mutter im November 2014, zwei Wochen nach der Geburt der gemeinsamen Tochter, geschlagen und getreten haben. „Ich hatte mich zu dem Zeitpunkt richtig von ihm getrennt, hatte einfach keine Gefühle mehr für ihn. Wir wohnten jedoch noch zusammen“, blickt die Heidenauerin zurück. „Er wollte mir an dem Morgen damals helfen mit der Kleinen, war aber derart aggressiv, dass ich das nicht zuließ. Da ist er völlig ausgerastet.“ Während das Baby auf dem Sofa in der Wohnstube schlief, soll der Mann die davor kauernde 17-Jährige attackiert haben.Er relativiert das, räumt aber Schläge ein. Ob seine Ex-Partnerin damals tatsächlich gesagt hat, wie es zunächst hieß, die Tochter wäre nicht von ihm, klärte sich im Prozess nicht auf. „Ich will, dass meine Tochter Kontakt zu ihm hat. Wie, soll dann das Jugendamt klären“, hofft die Frau. „Ich habe keine Dauerschäden davongetragen, will aber, dass Sebastian für sein Verhalten bestraft wird.“ Er wiederum versichert vor Gericht: „Sie braucht keine Angst vor mir zu haben, ich habe keine Lust mehr auf so was, habe in Haft eine Anti-Aggressionstherapie begonnen und will zur Suchtberatung“, betont der vorbestrafte Angeklagte. Das Gericht glaubt ihm und bleibt mit seinem Urteil zwei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. H. erhält so eine zehnmonatige Haftstrafe – auf Bewährung. Wenn er im Herbst seine aktuelle Gefängnisstrafe abgesessen hat, muss er als Auflage noch 200 Sozialstunden ableisten. Das Urteil ist rechtskräftig.