Schweinebauer lässt es nun doch stinken

Die Stolpener Stadträte wollten unlängst über den Bebaungsplan für die ehemalige Schweinemastanlage im Ortsteil Langenwolmsdorf beraten. Allerdings kamen die Unterlagen zu spät bei den Stadträten an, sodass der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden musste.
Dennoch ist in den Fall Schweinemast oder Ferkelaufzucht Bewegung gekommen. Und die dürfte weder die Anwohner noch die Bürgerinitiative „Keine Schweinemast in Stolpen“ freuen. Denn Schweinbauer Marten Tigchellar hat seine Pläne geändert. Er wird nun keine Abluftreinigungsanlage einbauen, so wie er es ursprünglich vorgesehen hatte.
Er nimmt davon Abstand und begründet das mit Investitionsrisiken aufgrund der derzeit geführten öffentlichen Diskussion um das Unternehmen. Die Abluftanlage sollte dafür sorgen, dass der Gestank wenigstens etwas gemildert wird. Stattdessen wird Tigchellar die bisherige offene Güllelagune weiter nutzen. Und das heißt im Klartext, er lässt es stinken. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen diese Technik noch geduldet wird.
Erst im zweiten Quartal 2020 erwägt er nun, einen neuen Güllebehälter zu bauen. Auch das ist eine Planänderung. Er wollte den Behälter sofort errichten. Im Landratsamt werden nun diese Änderungsanzeigen geprüft. Doch wie es aussieht, sind die legal und im Rahmen des Erlaubten. Denn bislang ist es Eigentümer Tigchellar immer gelungen, seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Anlage so herzurichten, dass er jetzt die 4 488 Ferkel ohne größere Probleme einstallen kann. Die Tiere sollen in den nächsten Tagen kommen, so zumindest hat er es angezeigt. Und diese Anzahl darf er in der Anlage unterbringen, ohne großes Planungsverfahren mit Bebaungsplan. Das wird erst bei einer Erweiterung auf 18 232 Ferkel notwendig.
Die Bürgerinitiative „Keine Schweinemast in Stolpen“ musste dieser Tage ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass ihre Petition im Landratsamt nicht weiter verfolgt wird. Das hatte unlängst der Kreisausschuss, der sich mit Petitionen der Bürger befasst, entschieden. Die Initiatoren wollten mit der Petition die Wiederinbetriebnahme der Anlage verhindern und den Freistaat auffordern, das Grundstück für eine anschließende Renaturierung zu erwerben. Die Petition wurde abgelehnt,
„Bei künftigen Verwaltungsentscheidungen wird der zuständige Geschäftsbereich das Anliegen im gesetzlichen Rahmen berücksichtigen“, sagt Birgit Hertzog, die Umweltamtsleiterin im Landratsamt. In der Begründung heißt es unter anderem: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz normiert Anforderungen an den Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen. Und das wäre der Stall nach der Erweiterung für die Unterbringung von 18 232 Ferkeln pro Vierteljahr Mastzeit. In diesem Verfahren werden dann auch die Bürger wie verschiedenste Behörden beteiligt. Jeder kann sagen, was aus seiner Sicht an der Anlage verändert oder verbessert werden sollte.
Werden die Anforderungen erfüllt, hat der Auftraggeber Anspruch auf die Genehmigung. Es gebe da keinen Ermessensspielraum. Denn jeder Investor müsse sich darauf verlassen können, dass Verwaltungen unvoreingenommen und objektiv solche Verfahren begleiten. Das wäre im Fall Stolpen nicht mehr gegeben. Schließlich ist das Landratamt die genehmigende Behörde, die wäre damit wohl voreingenommen. Allerdings hat der Kreisausschuss auch beschlossen, die Petition an den Sächsischen Staatsbetrieb für zentrales Flächenmanagement weiterzureichen, weil ja unter anderem der Erwerb der Anlage durch den Freistaat gefordert wurde.
Die Bürgerinitiative selbst ist nun am Überlegen, wie sie weiter vorgehen wird. Bestärkt sieht sie sich zumindest darin, dass das Anliegen der Bürger wahrgenommen wird. Obwohl die Petition nicht erfolgreich war, sei das Ergebnis für die Bürgerinitiative dennoch ein kleiner Erfolg, heißt es aus Stolpen.
Nicht zuletzt hatte die Bürgerinitiative auch einen Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer geschrieben und die Zustände beklagt. Gefordert wurde darin unter anderem, dass Sachsen Gesetze und Vorgaben nachbessert, zum Beispiel, was Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen anbelangt. Die Antwort des Landwirtschaftsministeriums fällt aber eher dürftig aus. Es heißt, dass auf Bundesebene daran gearbeitet werde.
Solange sich Schweinebauer Tigchellar also an die in Sachsen noch großzügigen Gesetze hält, darf er die 4 488 Ferkel sofort einstallen. Nun wird befürchtet, dass er auch den Bebauungsplan für die Erweiterung der Anlage genehmigt bekommt.
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