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Sebnitz stoppt wilde Plakatflut

Vor Wahlen bebildern Parteien die Stadt oft bis zum Exzess mit Konterfeis der Kandidaten. Das geht Sebnitz bisweilen zu weit.

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Von Thomas Möckel

Von Kandidaten politischer Parteien und Vereinigungen, die bei Wahlen um Ämter und Posten ringen, bleibt oft schon vor dem eigentlichen Votum nur ein trauriger Rest übrig. Anfänglich lächeln sie meist siegesgewiss von Werbeplakaten, die später aber oft vom Regen aufgeweicht, beschmiert, beschädigt oder zerrissen sind. Aber nicht nur das: Sebnitz gleicht in Wahlkampfzeiten häufig einer Bildergalerie, an manchen Laternen hängen derart viele Plakate, dass man die Pfähle kaum noch erkennt. Das ärgert Einwohner und Touristen gleichermaßen.

Damit der Plakat-Wildwuchs nicht ausufert, will Sebnitz nun die Flut der Werbe-Transparente drosseln. Der Stadtrat hat unlängst eine neue Wahlwerbungssatzung beschlossen. Weil in diesem und den kommenden Jahren wieder vermehrt Wahlen anstehen, ließ die Stadt das bisherige Regelwerk auf seine Aktualität prüfen und den heutigen Erfordernissen anpassen. Berücksichtigt wurden dabei auch die Ortsteile Altendorf, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf und Saupsdorf, die aufgrund der Fusion mit der Gemeinde Kirnitzschtal seit Oktober 2012 zu Sebnitz gehören.

Die neue Satzung regelt nun für das gesamte Gemeindegebiet beispielsweise, wann, wo, wie lange und wie viele Plakate in der Stadt hängen dürfen. Ausdrücklich ausgewiesen sind die Tabu-Bereiche, die künftig plakatfrei bleiben müssen oder nicht mehr nach Belieben zugepflastert werden können. So dürfen im Umkreis von 50 Metern um Dienstgebäude der Stadt und von 50 Metern vor den Haupteingängen von Schulen sowie im Umkreis von 50 Metern um Kirchen, religiös genutzte Gebäude und Friedhöfe weder Wahlplakate aufgehängt noch Infostände aufgestellt werden.

Für das Zentrum gelten völlig neue Regeln: Innerhalb des sogenannten Stadtkerns ist die Anzahl der Wahlwerbeplakate auf maximal 50 Stück limitiert. Begrenzt wird dieser Bereich von der Schillerstraße/Kreisverkehr Schillerstraße, Schandauer Straße und Markt. Pro großem Laternenmast sind maximal vier Plakate – also zwei doppelseitige Transparente – gestattet, an kleineren lediglich die Hälfte. Sogar an ein Quorum ist gedacht: Jede Partei erhält mindestens fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Fläche.

Auch ist vorgegeben, dass das Trägermaterial für die Plakate möglichst dauerhaft dem Wetter standhält. Häufig werden schon Kunststoffplatten verwendet, die recht robust sind und beispielsweise bei Regen nicht aufweichen wie frühere Träger aus Pappe oder dünnem Holz. Jedwede Bäume sind tabu als Plakatträger, die im Übrigen so an Masten befestigt werden müssen, dass die Masten nicht beschädigt werden. Vorgeschrieben ist zudem, innerhalb welcher Fristen die Plakate wieder verschwinden müssen. Selbst an die Sicherheit ist gedacht: Aufsteller und Werbeträger sollten möglichst keinen Metallrahmen haben, damit sich Passanten nicht verletzen.

Die komplette Satzung kann im Internet (www.sebnitz.de) nachgelesen werden.