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See-Investor bekommt sein Geld zurück

Bei Probegrabungen auf einem Grundstück am Berzdorfer See tauchten alte Bahnschwellen auf. Der Käufer klagte. Mit Erfolg - zunächst.

Von Susanne Sodan
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Aus dem Hochbunker soll ein Hotel werden. Für eine Fläche weiter Richtung Berzdorfer Straße ist jetzt dagegen wieder alles offen. Der Verkäufer muss sie zurücknehmen.
Aus dem Hochbunker soll ein Hotel werden. Für eine Fläche weiter Richtung Berzdorfer Straße ist jetzt dagegen wieder alles offen. Der Verkäufer muss sie zurücknehmen. ©  Nikolai Schmidt

Dieter Tyra kann aufatmen. Das Grundstück, das er 2018 gekauft hat, kann er wieder zurückgeben. 

"Der Klage ist stattgegeben worden", sagt Richterin Viola Preuß, die über den Fall am Landgericht entschieden hat. Das bedeutet: Rückerstattung des Kaufpreises an den Kläger, die M&D Tyra Familien GbR. Als Schadensersatz seien ihr zum Beispiel auch die Maklergebühr, die Notarkosten und andere Ausgaben, die für den Kauf des Grundstückes nötig waren, zu ersetzen. Allerdings hat die Gegenseite inzwischen Berufung eingelegt.

Es geht um eine Fläche an der Lorenzstraße 10. Das ist ein Stück vom See entfernt, nahe den Tauchritzer Gewächshäusern und dem neuen Kreisverkehr zwischen Berzdorfer und Tauchritzer Straße. 10.000 Quadratmeter etwa sind es, ein kleiner Flachbau steht darauf. Näher am See dran gehört Familie Tyra außerdem der ehemalige Hochbunker, den sie zu einem Hotel machen wollen. Die Fläche an der Berzdorfer Straße vorn habe er sich zunächst einfach nur sichern wollen, erzählte Dieter Tyra bei einem gerichtlichen Ortstermin Ende vorigen Jahres. Womöglich, so eine Idee von Vorinteressenten, die sich letztlich doch gegen einen Kauf entschieden, wäre die Fläche für Ferienbungalows günstig gewesen. 

Undurchsichtiger Fall

Den Vorort-Termin gab es, weil die Sache so schwer einzuschätzen war: Unter der Erde liegen in dem Grundstück Betonschwellen von ehemaligen Bahnanlagen vergraben. Einige sind sichtbar, noch mehr davon wurden aber bei Probegrabungen durch den neuen Besitzer entdeckt. Tyras Anwalt Frank Heinrich vermutete, dass die Schwellen hätten teuer entsorgt werden müssen und stattdessen unter der Erde landeten. Der Beklagte Steffen Roth erklärte dagegen, er habe das Grundstück für sein Gleisbauunternehmen genutzt. 1993 habe er das Grundstück von der LMBV gepachtet, später gekauft, um dort schwere Maschinen abzustellen. Damit das möglich war, haben die betroffenen Flächen befestigt werden müssen. Und dafür habe er Material genutzt, das er ohnehin zur Verfügung hatte, die Betonschwellen. 

Gericht wertet Fall als arglistiges Verschweigen

Wie es nun war, bleibt offen. Jedenfalls ist das Gelände durch die Schwellen im Boden mangelhaft, urteilt das Landgericht, "gerade bei solchen Größenordnungen", sagt Richterin Viola Preuß. So kamen zum Beispiel durch die Probegrabungen in einem ehemaligen Absatzbecken Schwellen in großer Zahl über Kreuz gestapelt zum Vorschein. "Darüber hätte aufgeklärt werden müssen", so Viola Preuß. Sie wertet den Fall als arglistiges Verschweigen. 

Beendet ist der Streit nun allerdings doch noch nicht. Nachdem Berufung eingelegt wurde, geht die Sache am Oberlandesgericht in Dresden weiter. Eine Begründung für die Berufung liege ihm noch nicht vor, so Rechtsanwalt Frank Heinrich. "Es gilt jetzt abzuwarten."

Viele Bahnstrecken stillgelegt

Seit Ende der 1990er-Jahre wurden in der Oberlausitz zahlreiche Bahnlinien stillgelegt, dann entwidmet und letztlich zurückgebaut, darunter die Strecke Radibor - Baruth, Bautzen - Hoyerswerda, Görlitz - Königshain-Hochstein. Der Stahl ist dabei wertvoll, die Schwellen aus Spezialbeton nicht. Laut SZ-Informationen soll beim Rückbau in der Oberlausitzer Region sehr häufig die ROP Roth AG aus Oybin tätig gewesen sein. 

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