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Sex mit der Ex war keine Vergewaltigung

Ein Großenhainer wurde zu fast drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt – das Landgericht spricht ihn in einem Berufungsverfahren frei.

Von Manfred Müller
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Symbolfoto.
Symbolfoto. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Dresden/Großenhain. Es war die Vielzahl der Ungereimtheiten in den Aussagen des vermeintlichen Opfers, die das Dresdner Landgericht zur Aufhebung des Vergewaltigungs-Urteils bewog. Das Amtsgericht Riesa hatte es vor einem reichlichen Jahr noch als erwiesen angesehen, dass Olaf B. (Name geändert) seine Ex-Freundin mit körperlicher Gewalt zum Sex zwang. Dabei machte die junge Frau von Anfang an widersprüchliche Aussagen. 

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