Von Helga Koch
Eine Geburtstagsparty, zu der mehrere Jugendliche Ende September 2005 ihre Freunde in den Jugendklub nach Schmölln eingeladen hatten, erlebte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Ein Teil der 16- und 17-Jährigen, die von außerhalb gekommen waren und nach der Feier im Klub übernachtet hatten, waren am nächsten Morgen entsetzt und teils in Tränen aufgelöst bei ihren Eltern angekommen. Zu fortgeschrittener Stunde waren der damalige Chef des Jugendklubs und ein jetzt 19-Jähriger offenbar „ent-gleist“ und hatten pornographisch-sexistische Musik gespielt. Gegen beide wurde Anzeige erstattet.
„Zunächst war es sehr lustig. Gegen 23 Uhr kam der Klubchef. Er sagte, wir sollten reingehen und nicht mehr so laut sein“, schilderte ein Mädchen, das damals 16 war. Der Mann hatte dann wohl was getrunken und angefangen, ihr gegenüber beleidigende Bemerkungen zu machen. Als sie sich gegen 1.30 Uhr mit ihrem Schlafsack hinlegte, fühlte sich der 32-Jährige provoziert und meinte, sie sei ungezogen. Als später auch die anderen Jugendlichen schlafen wollten, kam er mit einem Jüngeren wieder: „So, jetzt machen wir hier unsere Party!“
Die Männer stellten die Musik laut und machten Licht. Die Jugendlichen wollten das nicht hören, drehten wieder leise und das Licht aus. Prompt stellte der 19-Jährige die Lieder, deren Texte er sehr wohl kannte, wieder laut. Und der Klubchef empfahl der 16-Jährigen, weil sie so ungezogen war, könne sie das ja auch auf andere Weise wieder gutmachen... Sie weinte, eine Freundin tröstete sie, beide ließen auch ein paar giftige Bemerkungen los. Sie hätten dann noch mit aufgeräumt und seien gegen 5 Uhr rausgeschmissen worden, schilderte die 17-Jährige das Ende der Party. Im Klub habe sie keinen Handy-Empfang gehabt und wäre deshalb nachts nicht nach Hause gekommen, schilderte die Jugendliche. Sie suchte später im Internet und fand heraus, welche Band und welche CD sie mehr als eine Stunde lang anhören mussten. Die Liedtexte übergab sie der Polizei, die prompt eine Hausdurchsuchung vornahm und bei dem Jüngeren einen DVD-Player und zwei Discman beschlagnahmte. Auf drei Disketten seien strafrechtlich relevante Inhalte gefunden worden, so die Richterin.
Der 19-Jährige, der keinen Realschulabschluss hat und Arbeitslosengeld II bezieht, behauptete, besagtes Album stehe nicht auf dem Index und werde in Bautzen verkauft. Allerdings lag er damit daneben: Das Album steht seit März dieses Jahres auf dem Index. Der junge Mann entschuldigte sich während der Verhandlung bei allen Jugendlichen. Die Richterin gab ihm auf, bis Ende Juli 20 Stunden gemeinnützig zu arbeiten, dann würde sie das Verfahren gegen ihn einstellen. Der inzwischen abgewählte Klubvorsitzende erschien weder bei der Polizei noch vor Gericht. Er muss mit einem Strafbefehl rechnen.