Von Henry Berndt
Am Landgericht Dresden steht seit gestern der verurteilte Vergewaltiger Ronald P. wieder vor Gericht. Der 27-Jährige steht im Verdacht, im Januar dieses Jahres die 23-jährige Cathleen T. aus Heidenau mehrfach missbraucht zu haben.
Der Prozess muss neu aufgerollt werden, da die Verteidigerin des Angeklagten, Ines Kilian, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt hat. Ihr Mandant habe das Vertrauen in die Neutralität des Richters verloren, als dieser darum gebeten hatte, den Straftatbestand um weitere Vorwürfe zu erweitern.
Inzwischen wird P. vorgeworfen, sein Opfer viermal vergewaltigt zu haben. Die beiden hatten sich über eine Kontaktseite im Internet kennengelernt und sich zu einem abendlichen Treffen in der Heidenauer Wohnung der Frau verabredet. Vom Bahnhof Radebeul West aus machte sich P. auf den Weg.
Aussagen widersprechen sich
Vom Eintritt in die Wohnung an widersprechen sich die Aussagen von Ronald P. und Cathleen T. in entscheidenden Passagen. Während er in seiner gestern verlesenen schriftlichen Erklärung von Zärtlichkeiten in beidseitigem Einvernehmen spricht, wiegen ihre Vorwürfe schwer, die sie gestern unter Tränen im Gerichtssaal wiederholen musste.
Nachdem sie eine Massage noch über sich ergehen ließ, hätte P. sie auf ihr Bett gedrängt, sie ins Gesicht geschlagen und ihr gesagt, sie solle sich nicht so anstellen. Bald habe sie keinen Sinn mehr darin gesehen, sich zu wehren. Der Angeklagte habe außerdem die Wohnungstür abgeschlossen und damit gedroht, sich umzubringen. Erst am Morgen verließ P. ihre Wohnung. Zur Polizei ging Cathleen T. jedoch erst am Nachmittag.
Gestern konfrontierte der neue Richter Herbert Pröls sie mit ihren damaligen Aussagen. Fast neun Monate nach der Tat konnte sie sich jedoch nicht mehr in allen Details an die Abläufe erinnern. Gegen den Angeklagten spricht seine jüngste Vergangenheit, denn Ronald P. ist kein unbeschriebenes Blatt. Im März 2006 war er bereits wegen Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Vorgehen vom Internetkontakt bis zum Treffen war damals exakt das gleiche. Der nun neu begonnene Prozess soll voraussichtlich am 19. November fortgesetzt werden.