Von Wolfgang Klaus
Es gibt kaum eine Woche am Riesaer Amtsgericht, in der sich mal kein Trunkenheitsfahrer verantworten muss. An einem Verhandlungstag waren es jetzt bei Strafrichterin Katja Kohlschmid gleich zwei Männer. Der eine nahm sich einfach den Polo des Sohnes und jagte nachts durch Großenhain, wieder mal betrunken. Dabei war er seinen Führerschein schon Monate vorher wegen Trunkenheit losgeworden.
Der andere Täter kam als Radfahrer in Zeithain einem Personenkraftwagen vor die Räder und knallte voll in dessen Frontscheibe. Am Auto entstand Schaden von mehr als 2700 Euro.
Schon mehrmals erwischt
Der mit dem Polo, ein 46-jähriger ehemaliger Großenhainer, war nach 22 Uhr einer Polizeistreife aufgefallen. Mal fuhr er in der Mitte, mal ganz rechts auf dem Randstreifen. Kein Wunder – bei 1,74 Promille. In der Verhandlung nun war er geständig und voller Reue über seinen „totalen Mist“. Wegen persönlicher Probleme hatte er den Tag über immer wieder mal zum Bier gegriffen. Dann klingelte er am Abend vergeblich nach einem Taxi. So nahm er sich einfach des Sohnes Pkw.
Nun stehen in seinem Register bereits drei gleiche Delikte. Hart trifft ihn, dass das Arbeitsamt sein Angebot, ihn zum Lkw-Fahrer ausbilden zu lassen, wegen dieser neuerlichen Alkoholfahrt wieder streichen muss. Also gilt weiter Hartz IV. Und das nach dem Urteil mindestens ein Jahr und drei Monate. Erst dann kann er sich erneut um die Fahrerlaubnis bewerben. Die Richterin legte ihm außerdem vier Monate Haft zu zwei Jahren Bewährung auf sowie 100 Arbeitsstunden.
Auto übersehen – Glück gehabt
In dem anderen Fall war der 26-Jährige zwar „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs. „Mit Bier in der Kneipe ging es an dem Tag schon früh los“, gestand er. Da hatte er am Nachmittag dann 1,15 Promille in sich und keine rechte Gewalt mehr über sein Rad. Als er aus einem Grundstück fuhr, übersah er einen Pkw auf der Straße. Dem flog der flotte Radfahrer über die Motorhaube und zerschlug mit seinem Körper die Frontscheibe. Die Reparatur aller Schäden am Auto kostete immerhin 2736 Euro. An Personenschaden gab es zum Glück nur ein paar Schrammen.
Dem jungen Mann kann nun kein Führerschein entzogen werden, da er keinen besitzt. So kam er relativ glimpflich mit 35 Tagessätzen Geldstrafe zu je zehn Euro davon.