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So verlief der Anschlag auf das Döbelner AfD-Büro

Die drei Männer wollen die Wirkung der gelegten Kugelbombe total unterschätzt haben. Waren sie wirklich so naiv? Ein ausführlicher Gerichtsbericht.

Von Jens Hoyer
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Am Donnerstag wurde der Anschlag auf das AfD-Büro in Döbeln am 3. Januar 2019 verhandelt.
Am Donnerstag wurde der Anschlag auf das AfD-Büro in Döbeln am 3. Januar 2019 verhandelt. © Archiv/Dirk Westphal

Döbeln. Was kann eine Kugelbombe von 15 Zentimetern Durchmesser, die 1,1 Kilo Sprengmittel enthält, anrichten? Spezialisten des Bundeskriminalamtes haben es getestet. Im näheren Umkreis kann die enorme Druckwelle Lungenschäden hervorrufen. Bei Menschen, die ein paar Meter weiter weg stehen, sind Schäden am Trommelfell sehr wahrscheinlich. Eine solche Bombe, die eigentlich als Feuerwerk in die Luft geschossen wird, haben drei Männer am 3. Januar 2019 am Schaufenster des AfD-Bürgerbüros an der Bahnhofstraße in Döbeln gezündet. Die Explosion richtete 13.000 Euro Schaden an. Nur durch viel Glück wurde niemand verletzt.

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