Ohne Waffenschein geht auf legalem Wege nichts: Wer eine Pistole, einen Revolver, eine Flinte oder eine Repertierbüchse sein Eigen nennt, braucht dafür die Zustimmung der Behörden. Eigentümer von Waffen wie beispielsweise Mitglieder von Schützenvereinen, Jäger, Sicherheitsdienste und andere müssen diese bei den Ämtern anmelden. Der Kreis führt dazu eine Statistik.
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