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Mobilfunk: Sachsen hilft bei Standort-Suche für Masten

Derzeit dauert es zwei Jahre, bis ein neuer Mobilfunkmast steht. Mit einem neuen Rahmenvertrag soll es im Freistaat künftig schneller gehen.

Von Nora Miethke
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Mobilfunkmasten sollen in Sachsen künftig auch auf staatlichen Flächen gebaut werden können. Das beschleunigt den Neubau solcher Masten.
Mobilfunkmasten sollen in Sachsen künftig auch auf staatlichen Flächen gebaut werden können. Das beschleunigt den Neubau solcher Masten. © Jens Büttner/ZB/dpa

Berlin. Als erstes Bundesland hat Sachsen vertraglich die Bereitstellung staatlicher Liegenschaften für den Aufbau von Mobilfunkmasten zugesichert. Am Freitag unterzeichneten Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Geschäftsführer der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG), Bruno Jacobfeuerborn, in Berlin eine entsprechende Rahmenvereinbarung. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer flächendeckenden Mobilfunkabdeckung sowie einem zügigen Ausbau des 4G/5G-Netzes in Sachsen. Für den ländlichen Raum schaffen wir besondere Anreize zur Schließung weißer Flecken“, betonte Kretschmer.

Damit soll das Verfahren zum Ausbau einer leistungsfähigen und flächendeckenden Mobilfunkinfrastruktur beschleunigt werden. Derzeit dauert der Genehmigungsprozess bis zur Inbetriebnahme eines neuen Mobilstandorts über zwei Jahre. Grund ist die zunehmende Ablehnung neuer Mobilfunkmasten in der Bevölkerung aus Angst vor gesundheitlichen Schäden. „Die Nutzung staatlicher Flächen hilft uns, den Netzausbau zu beschleunigen und die Mobilfunkanbieter dabei zu unterstützen, Telefonie und schnelles mobiles Internet zu mehr Menschen im Freistaat zu bringen“, freut sich denn auch Jacobfeuerborn.

Konkrete Liegenschaften sind derzeit noch nicht in Abstimmung, da die Rahmenvereinbarung dafür erst die Grundlage bildet, heißt es auf Nachfrage in der sächsischen Staatskanzlei. Im ersten Schritt werden der Deutschen Funkturm GmbH Daten zu rund 45.000 Flurstücken im Freistaat zur Verfügung gestellt. Dabei handle es sich überwiegend um unbebaute Grundstücke.

Alle Standorte werden durch die Deutsche Funkturm GmbH nach den gesetzlichen Vorgaben bebaut. Bei freistehenden Funkmasten  sei eine Baugenehmigung der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Die strengen gesetzlichen Vorgaben des Immissionsschutzes der Bundesnetzagentur würden  eingehalten und durch die Bundesnetzagentur mit regelmäßigen Messungen überwacht werden. Auf die Frage, wie die Bürger vor Ort über den geplanten Bau von Mobilfunkmasten in ihrer Gemeinde infomiert und eingebunden werden sollen, heißt es in der Staatskanzlei: In der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, dass die Deutsche Funkturm Kommunikationsmaßnahmen "bei Bedarf vor Ort erbringen wird".

Die Rahmenvereinbarung löst die bisherige Einzelvertragsregelung zur Nutzung von Liegenschaften des Freistaates ab. Das neue Vertragswerk umfasst Mustermietverträge für Mobilfunkstandorte, ein einheitliches Entgeltmodell und gewährt Zugriff auf die Geo-Daten der Liegenschaften. Ein Großteil der geeigneten Standorte befindet sich im ländlichen Raum. Das Konzept zur Nutzung der landeseigenen Liegenschaften des Freistaats steht anderen Mobilfunk- und Infrastrukturbetreibern offen. Die Deutsche Funkturm GmbH gehört zur Deutschen Telekom AG. Mit 800 Mitarbeitern stellt sie maßgeblich den Ausbau der Infrastrukturen für die deutschen Mobilfunkanbieter, Rundfunksender sowie für die Funknetze von Behörden und weiteren Institutionen sicher.