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Sonntags arbeiten? Da darf die Kirche mitreden

Wenn Sachsens Behörden künftig Ausnahmen vom Sonntagsschutz genehmigen wollen, sollten sie in den Kirchenvertrag schauen, sagt das Oberverwaltungsgericht.

Von Karin Schlottmann
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Der Anlass für die Klage der Kirche war Sonntagsarbeit in Callcentern.
Der Anlass für die Klage der Kirche war Sonntagsarbeit in Callcentern. © dpa

Im Streit mit der Landesregierung um die Genehmigung von Sonntagsarbeit hat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche erneut vor Gericht gewonnen. Wenn Firmen Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit verlangen, müssen die Behörden die Kirchen im Genehmigungsverfahren beteiligen. Das geht aus einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen von Mitte April hervor.

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