Von Marleen Hollenbach
Indizien waren da, doch handfeste Beweise fehlten. Dabei sah es zunächst so aus, als hätte die Polizei den Täter gefunden, der im vergangenen November den filmreifen Einbruch begangen hat. Damals entwendeten Unbekannte einen 50-Tonnen-Kettenbagger und zerlegten damit ein Containerbüro der Betonwerke Ehl in Freital. Dort stahlen sie einen Tresor, in dem sich eine Geldkassette befand. In der darauffolgenden Nacht wurde außerdem ein Toyota-Transporter der Firma, der in Wurgwitz parkte, entwendet.
Das Auto und die Geldkassette fanden die Beamten zwei Wochen später in einer Garage von Patrick B. aus Freital. Die Polizisten waren sich sicher, den Schuldigen erwischt zu haben. Patrick B. kam in Untersuchungshaft. Doch der Freitaler bestritt bis zuletzt, an diesem Einbruch beteiligt gewesen zu sein. Auch nach vier Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Pirna gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, Gegenteiliges nachzuweisen.
Doch ganz ohne Strafe kommt der Angeklagte dennoch nicht davon. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der Freitaler ein Jahr und drei Monate wegen gewerbsmäßiger Hehlerei ins Gefängnis. Fünf Monate der Strafe hat er in Untersuchungshaft bereits abgesessen. Schon in der ersten Verhandlung hatte Patrick B. zugegeben, von dem Diebstahl gewusst zu haben. Den gestohlenen Toyota habe er geliefert bekommen, um ihn für eine neue Lackierung vorzubereiten und so das Fahrzeug unkenntlich zu machen. Das Gericht geht davon aus, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. „Der Angeklagte hat sicherlich so über einen längeren Zeitraum seinen Lebensunterhalt verdient. Die Garage war wie ein echter Arbeitsplatz eingerichtet“, sagte Richterin Cornelia Rosen am vergangenen Freitag in der letzten Verhandlung. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil der angeklagte Freitaler vorbestraft ist. Elf Straftaten, von Fahren ohne Fahrerlaubnis bis Diebstahl, fasst sein Register. „Bisher hat offenbar keine der Strafen zu einem Umdenken im Handeln geführt“, so Richterin Cornelia Rosen.
Bei ihrer Urteilsverkündung verwies sie auch auf die öffentliche Wahrnehmung des Richterspruchs. „Eine Bewährungsstrafe hätte ein falsches Zeichen gesetzt. Kriminelle sollen nicht denken, dass sie machen können, was sie wollen.“ Auch wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er sich am Tag des Einbruchs auf dem Firmengelände befand, bleibt die Vermutung der Mittäterschaft dennoch im Raum stehen. Doch das Gericht geht auch davon aus, dass eine Person allein diesen Diebstahl nicht verübt haben kann. „Entweder die Täter hatten riesiges Glück, oder aber sie verfügten über Insiderwissen“, so die Richterin. Was bleibt, ist ein Schaden von rund 200 000 Euro.