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Stadt geht in Berufung

Jetzt ist es öffentlich. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt: Die Abwasserbeitragssatzung von Radebeul ist nichtig. Der Hintergrund, einige wenige Grundstücksbesitzer hatten geklagt, weil sie anders behandelt werden als alle übrigen Besitzer.

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Von Peter Redlich

Jetzt ist es öffentlich. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt: Die Abwasserbeitragssatzung von Radebeul ist nichtig. Der Hintergrund, einige wenige Grundstücksbesitzer hatten geklagt, weil sie anders behandelt werden als alle übrigen Besitzer.

Der Dresdner Verein Haus & Grund verschickt dieser Tage eine Mitteilung mit dem Titel: „Abwasserbeitragssatzung von Radebeul nichtig“. Vereinsvorsitzender Christian Rietschel: „Im wesentliche bemängelt das Gericht, dass die Satzung einen einheitlichen Beitragssatz vorsehe, obwohl nicht sämtliche Grundstücke in den Genuss der vollständigen Abwasserbeseitigung kommen.“ Einige Grundstücke sind lediglich an die Schmutzwasserentsorgungsanlage angeschlossen, nicht aber an die Mischwasserentsorgung.

Einige Bürger der Stadt hatten dagegen geklagt, weil somit zwar eine Abwassersatzung gilt, aber die Bedingungen unterschiedlich sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes müsste die Stadt Radebeul entsprechend der Bedingungen mit „jeweils entsprechenden Beitragssätzen dem Rechnung tragen“. Rietschel: Die Festsetzung eines einheitlichen Abwasserbeitrages für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist nach der Rechtsprechung mit dem Vorteilsbegriff unvereinbar, wenn den Grundstücken im Beitragsgebiet unterschiedliche Vorteile vermittelt werden.

In Radebeul sind aber nur 2,07 Prozent aller Grundstücke lediglich an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen. Die Stadt ist der Auffassung, dass es eine Unbeachtlichkeitsgrenze geben sollte. Das bedeutet, so OB Bert Wendsche in einer Erklärung, dass erst dann verschiedene Beitragssätze nötig wären, wenn bei mehr als 20 Prozent der Grundstücke andere Bedingungen als bei den übrigen bestehen. Der Verwaltungsaufwand wäre sonst viel zu hoch, sagen die Fachleute im Rathaus.

Aus Bautzen wird klarer Entscheid erwartet

Fazit: Die Radebeuler Stadtväter fechten den Gerichtsbeschluss mit dem Aktenzeichen 2 K 1058/02 vom 14. Mai 2002 an. Sie gehen in Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen und bitten dort um eine Klärung, vor allem zu dem Streitpunkt: Gibt es eine Grenze, bis zu der keine unterschiedlichen Satzungen verfasst werden müssen oder nicht? Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte diese Berufung ausdrücklich zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung auch für andere Kommunen in Sachsen hat.

Christian Rietschel fordert deshalb alle Grundbesitzer, die noch in schwebenden Verfahren in Sachen Abwasser sind, auf, diese ruhen zu lassen und den Beschluss des OVG in Bautzen abzuwarten. „Den übrigen Mitgliedern von Haus & Grund wird empfohlen, nach Vorliegen des Berufungsurteils die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen.“ Die in dieser Sache Radebeul vertretenden Experten hoffen auf eine zügige Entscheidung vor Gericht, gerade weil die Angelegenheit grundlegende Bedeutung hat. Allerdings gibt es beim OVG ähnliche vorliegende Rechtsstreite, die schon seit 1998 in Behandlung sind, werden all zu große Hoffnungen auf einen raschen Entscheid gleich wieder gedämpft.

Bis dahin jedoch, so Stadtsprecherin Ute Leder, „gilt die Radebeuler Abwasserbeitragssatzung“ für alle Grundstücksbesitzer weiter. Die Beiträge bleiben unverändert.