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Stadt muss über Lärmschutz befinden

Roßwein/Nossen. Obwohl sich die Roßweiner Stadträte schon einmal mit dem Lärmschutz entlang der Autobahn A 14 beschäftigt haben, steht eine Entscheidung noch aus. Das wird nach einer Anfrage von MdL Heiko Hilker im Landtag deutlich.

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Von Reinhard Kästner

Roßwein/Nossen. Obwohl sich die Roßweiner Stadträte schon einmal mit dem Lärmschutz entlang der Autobahn A 14 beschäftigt haben, steht eine Entscheidung noch aus. Das wird nach einer Anfrage von MdL Heiko Hilker im Landtag deutlich. Er fragte nach, welche eventuellen Schutzmaßnahmen entlang der A 14 zwischen den Autobahnanschlussstellen Nossen-Nord und Döbeln-Ost geplant sind.

In dem genannten Abschnitt wären nach den Messungen zur Lärmkartierung 52 Personen am Tag mit Lärm belastet, der über dem Grenzwert von 55 Dezibel liegt. Nachts sind es acht Menschen, die 50 Dezibel und mehr ertragen müssen.

Die vom Ingenieurbüro Schallschutz Consulting Dr. Fürst ermittelten Daten weisen für das Gebiet von Roßwein zwei Personen aus, die mit Lärm von über 55 Dezibel belastet sind sowie einen Einwohner mit über 65 Dezibel. Damit beschäftigte sich der Technische Ausschuss der Stadt Roßwein, ohne eine Entscheidung zu treffen. Was tut das Land für den Lärmschutz in diesem Bereich, fragte Hilker.

Keine Projekte vorgesehen

Wirtschaftsminister Thomas Jurk antwortete: Es sei davon auszugehen, dass in dem genannten Autobahnabschnitt kurz und mittelfristig keine Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden und auch keine passiven Maßnahmen zu Lasten des Bundes, zum Beispiel an schutzbedürftigen Häusern, vorgenommen würden. „Darüber hinaus muss die Stadt Roßwein bis zum 18.Juli 2008 entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation vorzunehmen sind.“

Schallschutzfenster eingebaut

Lärmschutzmaßnahmen auf gesetzlicher Grundlage, so der Minister, seien nur erforderlich, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der A 14 kommen würde. „Nach der 1999/2000 durchgeführten Fahrbahnerneuerung des betreffenden Autobahnabschnittes ist eine solche Straßenbaumaßnahme (zum Beispiel sechsstreifiger Ausbau) zurzeit nicht vorgesehen“, antwortete Minister Jurk.

Bereits 1994 habe das Autobahnamt Sachsen dem Eigentümer eines erheblich lärmbelasteten Grundstückes im Ortsteil Gertitzsch die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern anteilig erstattet, schreibt Thomas Jurk.

In Roßwein wurde das Ergebnis zur Kenntnis genommen, ohne konkrete Maßnahmen zu beschließen. Anders in Nossen und seinen Nachbarkommunen Wildsdruff, Großschirma, Klipphausen und Ketzerbachtal. Dort zeigten sich die Räte mit den Ergebnissen der Lärmkartierungen mehr als unzufrieden, weil diese lediglich auf Computermodellen beruhen würden. Diese Gemeinden wollen eigene Lärmmessungen vornehmen. Dabei gibt es auch Überlegungen, die Werte in lärmgefährdeten Gebieten digital anzuzeigen.

Eine Umfrage in Wetterwitz und Naußlitz hatte ergeben, dass sich die Anwohner an den Geräuschpegel gewöhnt haben, aber durchaus Lärmschutzmaßnahmen wünschen.