Wer in Schirgiswalde-Kirschau Plakate aufhängen will, um damit zum Beispiel für Veranstaltungen zu werben, muss dafür pro Plakat und Woche zwei Euro bezahlen. Bei Plakaten, die größer sind als das Format A1, sind es drei Euro. Das besagt eine neue Satzung, die der Stadtrat jetzt beschlossen hat. Sie regelt die Sondernutzung von Straßen und die dafür fälligen Gebühren.
Als Sondernutzungen gelten unter anderem das Aufstellen von Tischen vor Gaststätten und Läden, ambulanter Straßenhandel aus fahrbaren Behältern, das Abstellen von Containern oder das Anbringen von Vordächern und Markisen, die in die Straße hinein ragen. In die Satzung hat die Stadt auch eine detaillierte Regelung zum Plakatieren aufgenommen. So ist genau festgelegt, an welchen der insgesamt 102 Straßenlaternen im Stadtgebiet Plakate aufgehangen werden dürfen. Jede Sondernutzung muss genehmigt werden. Anträge sind spätestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Stadt einzureichen.
Mit dem jetzt beschlossenen Papier vereinheitlicht die Stadt das Satzungsrecht. Sondernutzungssatzungen gab es bisher nur in der ehemaligen Stadt Schirgiswalde und der ehemaligen Gemeinde Kirschau. Crostau hatte keine. Jetzt gelten im gesamten Gebiet der Stadt Schirgiswalde-Kirschau einheitliche Regelungen. (SZ/ks)