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Stadt sucht Lösung für Wasserski-Anlage Leuben

Bei Sommerwetter stürmten am Wochenende über Ostern mehrere Hundert auf den Kiessee.

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Die Anlage in Leuben war über Ostern von Wasserski- und Wakeboardfahrern dicht belagert. Laut Betreiber Martin Riedel erfreuten sich mehrere Hundert Freunde dieses Freizeitspaßes an den vergangenen vier Tagen daran, dass die Anlage nach wie vor in Betrieb ist. Erst am Mittwoch vor Ostern hatte der Bauausschuss des Stadtrates den Willen bekundet, das Wasserskifahren in Leuben auch weiterhin zu ermöglichen. Dies ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen in Gefahr.

Das OVG hatte der Klage einer benachbarten Grundstückseigentümerin stattgegeben. Diese hatte bemängelt, dass sich der Betreiber der Wasserskianlage, Martin Riedel, nicht an den Bebauungsplan gehalten habe. Eine nachträgliche Genehmigung der errichteten Bauten sei nicht möglich, da sie sich im Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet befinden. „Die Stadtverwaltung sieht daher wenig Möglichkeiten, den Betrieb der Wasserskianlage auf rechtlich gesicherte Füße zu stellen“, sagte Andreas Wurff, Leiter des Stadtplanungsamtes.

Die Vertreter der verschiedenen Parteien im Bauausschuss waren sich jedoch einig, dass für die Wasserskianlage eine Lösung gefunden werden muss. „Wir müssen die Bedürfnisse der Menschen bedenken“, sagte CDU-Stadtrat Klaus-Dieter Rentsch. Seine Partei brachte einen Antrag ein, wonach die Oberbürgermeisterin beauftragt wird, bis zum 30. Juni Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Nach gut einstündiger Diskussion wurde dieser Antrag beschlossen.

Vorwürfe gegen Betreiber

Betreiber Martin Riedel freut die Entscheidung. „Ich habe mich immer um gute Kontakte zur Stadt bemüht“, sagt er. Die Stadträte sahen das trotz ihrer Entscheidung etwas anders. „Herr Riedel hat nicht so gebaut, wie beantragt“, sagte Linke-Stadträtin Kris Kaufmann. Zudem habe er den TÜV für die Anlage nicht erneuert. „Er tanzt der Stadt auf der Nase rum.“

Riedel dementiert: „Mir wurden Änderungsmöglichkeiten immer wieder verwehrt. Da kann ich die Stadt nicht aus der Verantwortung entlassen.“ Tilman Günther