SZ +
Merken

Stadtrat holt sich mehr Mitsprache bei Personalentscheidungen

Mit großer Mehrheit hat der Rat eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. So gibt es auch wieder eine Integrationsbeauftragte.

Teilen
Folgen

Von Ingo Kramer

Fast zwei Jahre nach dem ersten Anlauf hat der Stadtrat am Donnerstag erneut eine Änderung der städtischen Hauptsatzung beschlossen. Gegen die erste Änderung war OB Joachim Paulick erfolgreich in Widerspruch gegangen. Daraufhin gab das Landratsamt Hinweise, welche Formulierungen zu ändern sind. „Wir haben alle Empfehlungen vollständig befolgt“, sagt CDU-Stadtrat Michael Hannich. Für den neuen Entwurf, der sich inhaltlich kaum vom alten unterscheidet, stimmten 25 Räte. Sieben waren dagegen: OB Paulick, seine Fraktion Zur Sache/SPD (mit Ausnahme von Harald Sturm) sowie NPD-Mann Andreas Storr. Vier wichtige Änderungen ergeben sich zur bisherigen Hauptsatzung:

Stadtrat bekommt Einfluss

auf Personalentscheidungen

Laut Gemeindeordnung darf der Stadtrat bei der Besetzung von Amtsleiterposten und noch höheren Bediensteten mitreden. Mit der neuen Hauptsatzung gilt dies künftig auch für wichtige Sachgebietsleiter und damit auch für Schlüsselpositionen im Büro des OB. „90 Prozent der Personalentscheidungen trifft die Verwaltung auch künftig ganz allein“, so Hannich. Bei sieben Prozent sei Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss notwendig, bei drei Prozent mit dem Stadtrat.

Künftig gibt es mehr Beiräte

und Beauftragte

Drei Beiräte sollen künftig auch im Stadtrat mitreden dürfen: Einer für Behinderte, einer für Erwerbslose und einer für Chancengleichheit. Zudem soll die Stadt wieder eine hauptamtliche Integrationsbeauftragte beschäftigen – wenn auch nicht zwangsläufig in Vollzeit.

Kleinere Vergaben müssen

nicht mehr in den Stadtrat

Bauaufträge bis 75000 Euro darf die Verwaltung künftig allein vergeben. Bis 500000 Euro entscheidet der Technische Ausschuss, darüber der Stadtrat. Ausschuss und Stadtrat sollen damit entlastet werden.

Die vier Ortschaftsräte

bekommen mehr Gehör

Die Ortschaftsräte sollen künftig in alle Entscheidungen, die ihre Ortsteile betreffen, einbezogen werden. Bisher galt dies nur für „wichtige Entscheidungen“. Was wichtig ist, war aber nicht näher definiert.