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Stalking-Fall mit Fragezeichen

Ein Jahr hat der Prozess gegen einen 60-Jährigen geruht, dem dutzendfache Nachstellungen vorgeworfen werden. Es gab Überraschungen.

Von Alexander Schneider
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Ein 60-Jähriger muss sich am Amtsgericht Dresden wegen Nachstellung verantworten. Das Gericht lässt sich Zeit mit der Hauptverhandlung, die vor genau einem Jahr schon einmal angesetzt war. Doch der Täter macht angeblich bis heute weiter.
Ein 60-Jähriger muss sich am Amtsgericht Dresden wegen Nachstellung verantworten. Das Gericht lässt sich Zeit mit der Hauptverhandlung, die vor genau einem Jahr schon einmal angesetzt war. Doch der Täter macht angeblich bis heute weiter. © Marion Doering

Dresden. Schon vor einem Jahr musste sich ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Dresden wegen Nachstellung und Bedrohung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine ehemalige Verlobte, eine 56-jährige Erzieherin, 2016 und 2017 verfolgt und ihr aufgelauert zu haben. Es geht um das Schreiben von Nachrichten, Besuche an der Wohnungstür, Blumengeschenke. Hans-Jürgen N. (60) soll immer wieder die Nähe zu der Frau gesucht haben, obwohl sie ein gerichtliches Kontakt- und Näherungsverbot erwirkt hatte. Der Mann ist ein skurriler Typ, der nach eigenen Angaben seit Jahren keinen festen Wohnsitz mehr hat. 

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