Von Antje Steglich
Glaubitz. Endlich kann es losgehen. „Wir haben lange drauf gewartet, und ich bin froh, dass es jetzt so weit ist“, sagte Mike Schwarz, Leiter des Glaubitzer Werkes der Ervin Germany GmbH, gestern gegenüber der Sächsischen Zeitung. Kurz zuvor hatte die Landesdirektion Dresden die Nachricht verbreitet, dass sie als Obere Immissionsschutzbehörde die Anlage zur Herstellung von jährlich bis zu 60 000 Tonnen Strahlmittel genehmigt.
Der Bescheid umfasse dabei zum einen die Errichtung und den Betrieb eines Stahlwerkes zum Einschmelzen von Stahl, teilte der stellvertretende Sprecher der Landesdirektion, Ingolf Ulrich, mit. Genehmigt wurde darüber hinaus eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Schrott mit einer Lagermenge von 600 Tonnen einschließlich der beantragten Nebeneinrichtungen.
Ervin hatte bereits im Dezember 2011 einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Es folgten eine öffentliche Auslegung sowie ein Erörterungstermin, bei dem Einwände gegen das Werk mit allen Beteiligten diskutiert wurden. Anschließend mussten die Pläne von Ervin noch einmal überarbeitet und das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden, so Ingolf Ulrich weiter. Parallel dazu erfolgten jedoch bereits im November 2012 die Genehmigungen für den Bau der Gebäude sowie Anfang Januar dieses Jahres für den Einbau und Testlauf der Maschinen. Allerdings ohne den Einsatz von Schrott, weshalb der reguläre Betrieb auch noch ein wenig auf sich warten lassen wird. In den nächsten Wochen startet der Probelauf im Bereich Schmelzen, kündigte Mike Schwarz an, „im Bereich Veredelung braucht es noch etwas. Da sind wir technisch noch nicht so weit.“ Ab Sommer will das Unternehmen dann im Zweischichtsystem durchstarten, bis dahin wird die Belegschaft auf knapp 50 angewachsen sein.
Bis dahin muss Ervin zudem zahlreiche Lärm- und Schadstoffmessungen vorlegen und nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. „Wir haben jetzt bereits erste Lärmmessungen gemacht, die sehen positiv aus. Wir unterschreiten die prognostizierten Werte“, sagte der Werkleiter. Trotzdem wurde Ervin laut Landesdirektion unter anderem dazu verpflichtet, Schallschutzblenden zu errichten. Zudem dürfen die Dachluken des Werkes erst geöffnet werden, wenn der Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte erbracht ist.