Von Regine Schlesinger
Am 21. Mai wird am Verwaltungsgericht Dresden weiter darüber verhandelt, ob die Bundesrepublik Deutschland das direkt an der Talsperre Malter gelegene Flurstück 204/27 in Paulsdorf an die Erben des jüdischen Bankiers Adolf Arnhold zurückgeben muss. Es handelt sich um das Grundstück, auf dem der überwiegende Teil des Erlebnisbades steht sowie der Teil des Campingplatzes mit den Finnhütten und den sanitären Einrichtungen liegt.
Dieses Grundstück soll einst zum Rittergut Berreuth gehört haben. Das verfügte nach der Zusammenlegung mit dem Rittergut Reichstädt 1850 über einen Grundbesitz von rund 1200 Hektar. Mitte des 16. Jahrhunderts erbaut, wechselte es mehrfach seine Besitzer. 1930 kaufte es der jüdische Bankier Adolf Arnhold, Mitinhaber des ehemals einflussreichen Dresdner Bankhaus Gebr. Arnhold, der damaligen Besitzerin, Freifrau Rosel Pergler von Perglas, ab. Anfang der 1930er-Jahre zog sich Arnhold unter dem Druck des Nazi-Regimes aus dem Geschäftsleben zurück und siedelte nach Berreuth über, wie Ingo Köhler in seinem 2005 erschienen Buch über die „Arisierung“ der Privatbanken im Dritten Reich berichtet.
Witwe wurde enteignet
1936 schenkte Arnhold das Rittergut seinem Stiefsohn Horst Lindenhayn und ging selbst ins Exil. Ab 1940 lebte er in São Paulo in Brasilien. Im Dezember 1950 starb er während eines Besuches in Deutschland.
Horst Lindenhayn war als sogenannter Halbjude wegen „Wehrunwürdigkeit“ zunächst vom Einsatz an der Front verschont geblieben. Doch kurz vor Kriegsende erreichte auch ihn noch ein Einberufungsbefehl. Er fiel wenig später, schreibt der Dippoldiswalder Chronist Erhard Unger in seinem Buch „Unsere Heimat“. Lindenhayns Witwe verlor das Rittergut nach dem Ende des Krieges durch Enteignung. Ihr soll damals ziemlich übel mitgespielt worden sein, berichtet Unger in seiner Chronik. Verängstigt habe sie daraufhin Berreuth verlassen und sei zu Verwandten in den Westen Deutschlands gezogen. Damals sollen zum Gut noch einige Hundert Hektar Land gehört haben.
Diese Enteignung war nicht rechtens, argumentiert die Dresdner Anwaltskanzlei, die die Erben Arnholds vertritt und schon seit Jahren für ihre Mandanten um Rückgabe oder Entschädigung nicht nur in diesem Falle streitet. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob Adolf Arnhold in jener finsteren Zeit seinem Stiefsohn das Rittergut Berreuth mit dem dazugehörigen Land auch geschenkt hätte, wenn da nicht die permanente Bedrohung durch die Nazis gewesen wäre. Diese Frage soll nun vor Gericht geklärt werden. Die Stadt und auch die Weißeritztal-Erlebnis GmbH, obwohl selbst nicht unmittelbar in den Prozess involviert, haben in den vergangenen Monaten viel recherchiert und die Unterlagen dem Anwalt der Stadt und dem Gericht zur Verfügung gestellt. Der Anwalt wurde hinzugezogen, weil das Grundstück, um das es geht, für die Stadt und den gesamten Bäderbetrieb sehr wichtig ist.
Es scheint eher unwahrscheinlich, dass das Gericht am 21. Mai schon eine Entscheidung trifft. Die Stadt hat vorerst davon Abstand genommen, geplante, größere Investitionen am Erlebnisbad vorzunehmen, ehe die Angelegenheit nicht entschieden ist. Geplant ist die energetische Sanierung des Bades.