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Steinbruch: Gericht kippt Laster-Fahrverbot

Malschwitz hatte die Zufahrt für 40-Tonner gesperrt. Doch das Unternehmen wehrte sich. Nun setzt die Gemeinde auf eine andere Lösung.

Von Franziska Springer
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Staubig, eng und ausgefahren ist die Straße zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen. Der Gemeinderat wollte sie deshalb für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sperren. Ein Gericht hat nun anders entschieden.
Staubig, eng und ausgefahren ist die Straße zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen. Der Gemeinderat wollte sie deshalb für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sperren. Ein Gericht hat nun anders entschieden. © SZ/Uwe Soeder

Malschwitz. Ginge es nach dem Willen des Malschwitzer Gemeinderates, dann dürften seit Beginn dieses Monats nur noch Kleintransporter auf der Straße zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen unterwegs sein. Er hatte in seiner Sitzung am 25. Februar eine zeitlich unbegrenzte Tonnage-Begrenzung für die alte Pflasterstraße beschlossen, die gleichzeitig die einzige Zufahrt zum Steinbruch Pließkowitz ist.

In Kraft trat der Beschluss jedoch nicht, obgleich die Gemeinde Anordnungen dieser Art beschließen darf. Denn der Steinbruch-Betreiber ProStein hat dagegen geklagt - und nicht etwa nur Widerspruch eingelegt. Das bestätigt Geschäftsführer Markus Metzner.

Während ein Widerspruch im besten Fall eine Sondergenehmigung zum Befahren der Straße erwirkt hätte, sei die Tonnage-Begrenzung in der letzten April-Woche durch das Dresdner Verwaltungsgericht im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung wieder aufgehoben worden. Dabei habe es das Gericht als erwiesen angesehen, dass ProStein als Unternehmen durch die Tonnage-Begrenzung in seiner Existenz bedroht sei. Die Entscheidung kam "kurz vor knapp", wie Markus Metzner sagt.

Im Februar hatten Malschwitzer beim Gemeinderat für die Tonnagebegrenzung auf der Straße zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen demonstriert. Als der Gemeinderat dem folgte, bracht Jubel aus. Der ist nun verhallt.
Im Februar hatten Malschwitzer beim Gemeinderat für die Tonnagebegrenzung auf der Straße zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen demonstriert. Als der Gemeinderat dem folgte, bracht Jubel aus. Der ist nun verhallt. © Carmen Schumann

In Malschwitz wundert sich kaum jemand über diese Entwicklung, wenngleich der Jubel über den Beschluss im Februar groß war. Von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Entscheidung des Gerichts machte die Gemeindeverwaltung keinen Gebrauch. Stattdessen, so Bürgermeister Matthias Seidel (CDU), wolle man "den Hinweisen des Gerichts folgen und mit ProStein über den Ausbau der Straße sprechen". Der Landkreis wolle hierbei vermitteln.

Die eigentliche Gerichtsverhandlung, begründet Matthias Seidel seine Strategie, stehe noch aus. Teil der Verhandlung sei dann auch eine Entscheidung über die Verantwortlichkeit für den Straßenausbau. Seidel sagt: "Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Befahren der Straße zwischen Kleinbautzen und Pließkowitz mit Schwerlastwagen hat der damalige Antragsteller sich verpflichtet, sich um den Ausbau der Straße zu kümmern."

Trägt ProStein die Sanierungskosten?

Wie genau ein solcher Straßenausbau zu definieren sei, müsse das Bergamt im Laufe der Verhandlungen nun eindeutig formulieren. Hierauf setzt Seidel seine Hoffnungen. "Ich erwarte letztlich von ProStein, dass sich das Unternehmen auf eigene Kosten um die Straßensanierung kümmert", sagt er bestimmt. 

Ob ProStein mit einer solchen Lösung einverstanden ist, ist fraglich. Geschäftsführer Markus Metzner zeigt sich aber gesprächsbereit und sagt: "Alle Parteien müssen wieder an einen Tisch." Wie zur Bekräftigung hat das Unternehmen Ende März ein Bürgertelefon eingerichtet, um Anwohner und Behörden besser mit Informationen versorgen zu können. "Ich habe mir vorgestellt, dass wir damit auf die Bürger zugehen und von der emotionalen auf die Sachebene wechseln können", so Metzner.

Ein Trostpflaster sei dieses Bürgertelefon, sagt hingegen Bernd Rehn von der Bürgerinitiative Steinbruch Pließkowitz.  Nach der Gerichtsentscheidung hat er viele Fragen an den Bürgermeister. Er sorgt sich besonders um die Folgen für die Gemeinde, die die Verkehrssicherungspflicht auf dem engen und zerfahrenen Straßenabschnitt trägt. "Was ist", fragt Bernd Rehn, "wenn dort ein Unfall passiert, der auf den Zustand der Straße zurückzuführen ist? Dann trägt die Gemeinde die Verantwortung dafür, obwohl der Gemeinderat einen anderen Beschluss gefasst hat."

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