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Steuerfachgehilfe geht für sieben Monate hinter Gitter

Ein mehrfach vorbestrafter Mann wird in Dipps wegen falscher Versicherung an Eides statt und versuchten Betrugs verurteilt.

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Von Adolf Heger

„Sie sind offenbar unbeeindruckt von allen bisherigen Verurteilungen“, konstatierte die Strafrichterin am Amtsgericht Dippoldiswalde. Sie schickte einen 49-jährigen Mann aus dem Raum Freital nun für sieben Monate hinter Gitter.

Bereits neunmal stand der aus Minden in Westfalen stammende gelernte Steuerfachgehilfe seit 1999 vor Richtern in Minden, Cottbus, Dresden und Dippoldiswalde. Er hatte sich u.a. wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 22 Fällen, Verstoßes gegen die Abgabeverordnung in 13 Fällen, Steuerhinterziehung, falscher Versicherung an Eides statt, vorsätzlicher Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit und fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten. Er erhielt dafür deftige Geld- und Haftstrafen. Letztere wurden aber bisher zur Bewährung ausgesetzt.

Konten verschwiegen

Die Straftaten, weswegen er jetzt vor der Richterin saß, fielen in die Bewährungszeit zweier früherer Verurteilungen, sodass er nun als zweifacher Bewährungsbrecher gilt. Der Mann hatte, nachdem er offenbar in Minden gescheitert war, auch im Raum Freital eine Kanzlei als Steuerfachgehilfe eröffnet. Aber auch hier musste er im Dezember 2007 den Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellen. Bei diesem Antrag und der vorangegangenen eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher hat er aber entscheidende Fehler gemacht (SZ berichtete). So hatte er bei der eidesstattlichen Versicherung vorhandene Konten nicht genannt und beim Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nicht berücksichtigt, dass er dazu nur berechtigt ist, wenn keine Vorstrafen auf seiner Vorstrafenliste stehen.

Er berief sich am ersten Verhandlungstag auf die Beratung durch eine Dresdner Anwaltskanzlei. Nun musste am zweiten Verhandlungstag ein Mitarbeiter dieser Anwaltskanzlei über die näheren Umstände bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens berichten. Und diese Aussagen sahen alles andere als gut für den Angeklagten aus. Die Schutzbehauptung des Angeklagten, er wäre zu seinen Handlungen vom Dresdner Anwaltsbüro beraten worden, stürzten zusammen wie ein Kartenhaus. Dass er vorbestraft war und deshalb gar keinen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten beim Insolvenzverfahren hätte stellen dürfen, hatte er der Anwaltskanzlei verschwiegen. Der Angeklagte hätte als Fachmann aber wissen müssen, welche Schritte er einleiten musste und durfte.

Ohne Bewährung

Wegen falscher Versicherung an Eides Statt und versuchten Betruges verurteilte ihn die Richterin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung und blieb dabei unter dem Strafmaßvorschlag des Staatsanwaltes, der neun Monate gefordert hatte. „Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Irgendwann war auch bei Ihnen das Ende der Fahnenstange erreicht“ begründete sie ihr Urteil. „Aus Versehen“, sagte sie, könne ein Fachmann solche Straftaten nicht begehen, sie seien eindeutig vorsätzlich gewesen.