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Strafe für Besitzer von bröckelndem Haus

Die Verletzungen eines 72-Jährigen durch herabfallende Dach- und Mauerteile auf der Zittauer Mandaustraße haben ein juristisches Nachspiel - mit einem Problem.

Von Thomas Mielke
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So sah es im Januar vor der Mandaustraße 2 in Zittau aus, als die Feuerwehr den Fußweg wegen der herabgefallenen Gebäudeteile abgesperrt hatte.
So sah es im Januar vor der Mandaustraße 2 in Zittau aus, als die Feuerwehr den Fußweg wegen der herabgefallenen Gebäudeteile abgesperrt hatte. © Rafael Sampedro (Archiv)

Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den Besitzer der bröckelnden Mandaustraße 2 in Zittau wegen fahrlässiger Körperverletzung beendet. Auf Basis dieser Daten ist die Justiz zu dem Schluss gekommen, dass sich der Mann schuldig gemacht hat. Es sei ein Strafbefehl in Höhe 4.000 Euro erlassen worden, teilte Holger Maaß, Sprecher des Amtsgerichts auf SZ-Anfrage mit. 

Allerdings gibt es ein Problem: "Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig – er konnte bisher nicht erfolgreich zugestellt werden, da der Angeklagte (Grundstückseigentümer) in London/Großbritannien wohnt."

Ein 72-jähriger Passant war im Januar von herabfallenden Teilen des Hauses leicht verletzt worden. Feuerwehr und Stadtverwaltung sicherten danach sofort den Weg, vorerst auf Kosten der Stadt. Die Entscheidung, ob das Gebäude abgerissen oder notgesichert wird, ist noch nicht gefallen. Auch die Stadtverwaltung hat den Besitzer bisher nicht erreichen können.

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