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Strehla zieht für Staffellauf vor Gericht

Die zuständigen Behörden sind nicht bereit, eine Sperrung der B 182 zu genehmigen. Die Stadt klagt gegen diese Entscheidung.

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Von Eric Weser

Die Stadt Strehla hat die Faxen dicke. Nachdem sowohl der Landkreis Meißen als auch die Meißner Niederlassung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) keine Genehmigung für die Sperrung der Bundesstraße 182 erteilten, zieht die Stadt nun vor das Dresdner Verwaltungsgericht, um auf diesem Weg ihr Recht zu erstreiten. Gerichtssprecher Robert Bendner bestätigte auf Anfrage der SZ, dass seit dem 22. Februar ein Verfahren der Stadt gegen den Landkreis anhängig sei.

Hintergrund des Streits ist, dass die Stadt in diesem Jahr wieder ihren traditionellen Staffellauf auf der angestammten Route ausrichten möchte. Die Strecke führt entlang der Strehlaer Hauptstraße hinauf zum Markt – also über die Bundesstraße 182. Damit die Teilnehmer des Spaßrennens wie in den vergangenen Jahren mit Schubkarren und Rollstühlen den Anstieg hinauf zum Marktplatz gefahrlos zurücklegen können, muss die Bundesstraße für einige Stunden voll gesperrt werden. In der Vergangenheit war die Genehmigung erteilt und der Verkehr umgeleitet worden.

Bereits im letzten Jahr mussten Läufer und Zuschauer beim Strehlaer Staffellauf auf Nebenstraßen ausweichen, denn schon 2012 war den Organisatoren die Streckenführung auf der Hauptstraße versagt worden. „Das kam bei Teilnehmern und Gästen nicht gut an“, sagt die Strehlaer Hauptamtsleiterin Martina Knichale. Durch die engen Straßen und Fußwege hätten viele Zuschauer das Renngeschehen kaum gesehen. Für die Teilnehmer habe wegen der engen Straßen und Fußwege erhöhte Unfallgefahr bestanden. Zudem seien die engen Nebenstraßen für Rettungsfahrzeuge problematisch, so Martina Knichale weiter.

Nebenstraßen sollen herhalten

Um in diesem Jahr wieder bessere Bedingungen für Zuschauer, Hobbysportler und Rettungskräfte zu schaffen, beantragte die Stadt beim Landkreis, die B 182 am 30.  April dieses Jahres wieder für die Staffelrennen sperren zu dürfen. Das Landratsamt allerdings lehnte die Sperrung ab.

Damit gab sich die Stadt jedoch nicht zufrieden, wandte sich an die übergeordnete Behörde, das LASuV. Das aber folgte den Argumenten des Kreises. „Die Auffassung des Landkreises wurde im Widerspruchsverfahren vom LASuV bestätigt“, so Verwaltungsgerichts-Sprecher Robert Bendner. Die Landesbehörde vertrete die Auffassung, dass die Veranstaltung ohne Inanspruchnahme der Bundesstraße durchgeführt werden könne, so Bendner weiter. Und auch Sachgebietsleiter Lutz Wiedenhöft informiert: „Der Stadt Strehla war die Meinung der Zentrale des LASuV zu dieser Angelegenheit seit April 2011 bekannt.“ Im Klartext heißt das, dass der Strehlaer Staffellauf wieder so ablaufen soll wie im vergangenen Jahr.

Eine Entscheidung, die für Organisatoren des beliebten Strehlaer Spektakels nicht nachvollziehbar ist. Deswegen nun der Gang vor das Gericht. Wie das weitere Verfahren im Streit zwischen dem Landkreis Meißen und der Stadt Strehla ablaufen wird, könne er derzeit noch nicht prognostizieren, so Bendner weiter. Eine Erwiderung vonseiten des Landkreises liege dem Gericht zurzeit noch nicht vor.