Von Jens-Rüdiger Schubert
Die Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts hatte es in einem aktuellen Fall mit einer Schadensersatzklage gegen das Klinikum Oberlausitzer Bergland zu tun.Bislang setzten sich wenige dieser Klagen in der geforderten Höhe durch. Das passiert meist dann, wenn unumstößlich klar ist, dass dem behandelnden Arzt tatsächlich Fehler unterlaufen sind. Nachweise sind da nicht immer einfach zu führen. In der Regel bedarf es unabhängiger medizinischer Gutachten. Wenn es dann vor Gericht geht, entscheiden die vorliegenden Fakten und Aussagen über den Ausgang des Verfahrens. So wie auch im Fall einer 54-Jährigen. Sie fordert vom Klinikum Oberlausitzer Bergland 10 000 Euro Schmerzensgeld.
Ihrer Meinung nach haben die Ärzte im Klinikum Fehler bei der Behandlung ihres Knies gemacht. Die Verletzung am Knie hatte sie sich im Mai 2009 zugezogen, als sie in Österreich Skifahren war. In Österreich erfolgte die Erstbehandlung und Ruhigstellung des Knies. Nach ihrer Heimreise wurde sie im Klinikum Oberlausitzer Bergland weiterbehandelt. Nach der erneuten Untersuchung im Klinikum bestätigten die behandelnden Ärzte die bereits in Österreich gestellte Diagnose. Demnach hatte die Frau eine nicht unerhebliche Verletzung im Bereich des Knies davongetragen. Insbesondere waren die vorderen Kreuzbänder betroffen.
Aufgrund entstandener Risse wurde ihr im Mai 2009 eine Kreuzbandplastik eingesetzt. Nach ihrer Aussage hatte sie seit der OP Schmerzen. Wegen eines Fahrradunfalls vom September 2009 wurde das Knie erneut untersucht. Die Plastik hatte aber keinen Schaden genommen. Als im Oktober 2010 eine weitere Untersuchung des Knies erfolgte, erklärte ihr der behandelnde Arzt, dass damals bei der OP die Bohrkanäle nicht optimal gesetzt worden sein.
Die 54-Jährige entschied sich daraufhin, 2011 die Plastik entfernen zu lassen. 2012 wurde in einem anderen Krankenhaus eine neue Kreuzbandplastik eingesetzt. Seitdem will die Klägerin schmerzfrei sein. Für die vorher erlittenen Schmerzen und den notwendigen Aufwand verlangt sie nun ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro.
Das Gericht bestellte einen Gutachter. Der Sachverständige sagte aus, dass die Bohrungen 2009 nach den ärztlich anerkannten Regeln und dem damals üblichen Standards gesetzt wurden. Auch die betreffende OP hielt sich an die ärztlichen Standards. Nun muss die Zivilkammer der Görlitzer Landgerichts eine Entscheidung herbeiführen. Die vorsitzende Richterin hat festgelegt, dass am 26. August eine Entscheidung in dieser Sache verkündet wird.