wachau
Die von der Gemeinde Wachau geforderte Rückübertragung von Schloss Wachau beschäftigte erneut das Bautzner Verwaltungsgericht. „Lediglich ein Termin für den Versuch, sich gütlich zu einigen“, betont Wachaus Bürgermeister Michael Eisold. Die Gemeinde hatte vor fünf Jahren Schloss samt Park für ein paar Hundert Euro an den Dresdner Arzt und Galeristen Rainar Götz „verkauft“.
Rückfallklausel ist Knackpunkt
Damit verbunden war eine Frist, in der von Götz angestrebte Konzepte umgesetzt werden und entsprechende Investitionen fließen sollten. Die Gemeinde räumte sich in dem Vertrag eine Rückfallklausel ein – wenn Götz nicht entsprechend investiert. Davon machte die Gemeinde nun Gebrauch – und prompt ging der Streit ums Schloss vor Gericht.
Genau jene Rückfallklausel spielte bei der Verhandlung eine zentrale Rolle. Denn so eindeutig sie die Gemeinde ausgelegt sieht, empfindet dies Rainar Götz und auch das Gericht keinesfalls. Klare Regelungen zur Rückübertragung – im Falle eines nicht umsetzbaren Konzeptes – fehlen demnach. Zudem seien weitere Bestimmungen im Vertrag äußerst dehnbar formuliert.
Entschieden wurde zur Verhandlung vorerst recht wenig. Wachaus Kämmerin Ramona Ernst, die den verhinderten Bürgermeister Michael Eisold vertrat, hat drei Einigungsvorschläge für einen Vergleich von der Gegenseite vorgelegt bekommen. „Den Fortgang des Verfahrens bestimmt nun maßgeblich unser Gemeinderat“, sagt Ernst. Denn der will am 14. November über die Angebote beraten – und wohl auch entscheiden. Im Gespräch sind eine Fristverlängerung mit eventuell anschließender Rückübertragung, eine Interimslösung bis zur eventuellen Rückübertragung oder eine Rückübertragung mit Entschädigung von Götz für seine Investitionen in Höhe von etwa 100000 Euro zuzüglich den Gerichtskosten vorgesehen.
Rainar Götz will unterdessen an seinen Schlossplänen festhalten. Er hatte das Schloss mit dem Ziel erworben, hier Kunst&Kultur zu etablieren und ein Hotel mit Wellness und Gastronomie zu eröffnen. Nach eigenen Angaben stehen die Investoren bereit, nur ein Betreiber fehlte zuletzt noch. „Jetzt ist aber erst einmal die Gemeinde am Zug. Ich hoffe, dass die Gemeinderäte ein Einsehen haben“, sagt Götz. Wohin die Einigung gehe, sei eine andere Frage, deren Beantwortung er nicht vorwegnehmen wolle.
Entscheidung ist völlig offen
Ist bis nach dem 14. November keine Einigung zwischen beiden Parteien gefunden, muss sich das Gericht am 29. November erneut mit dem Fall beschäftigen. „Und wie ein Urteil aussehen könnte, dürfte für die Gemeinde nach dem ersten Termin alles andere als gewiss sein“, sagt Götz. Er wünsche sich, dass es einen anderen Weg gebe. Matthias Weigel