Dresden. Verdeckte Filmaufnahmen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie können im Einzelfall zulässig sein. Ein im Fernsehen gesendeter Beitrag, der diese Aufnahmen verwendet, darf die Wirklichkeit allerdings nicht verzerren. Deshalb gab das Oberlandesgericht (OLG) Dresden einer Klinik-Mitarbeiterin Recht, die sich gegen einen Beitrag des „Team Wallraff“ juristisch zur Wehr gesetzt hatte. RTL hatte ihn im März im Rahmen einer Sendung über angebliche Missstände in der Psychiatrie in Deutschland gesendet.
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