Teurer Faustschlag bei Erntebrot

Döbeln. In der Döbelner Großbäckerei Erntebrot hat es Ende des vergangenen Jahres Unstimmigkeiten zwischen zwei Kollegen gegeben. Die endeten handgreiflich. Aus diesem Grund musste sich ein 31-jähriger Hilfsbäcker vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten (Sächsische.de berichtete).
Am zweiten Prozesstag fiel das Urteil.Laut Anklageschrift hatte der Angeklagte den Geschädigten verbal attackiert, als dieser wiederholt zu spät am Arbeitsplatz erschienen war. Nach einem Wortgefecht, das in einer Rangelei mündete, schlug er ihm zudem mit der Faust auf die Schläfe, sodass sich das Opfer in ärztliche Behandlung begab.
Außerdem wurde dem 31-Jährigen vorgeworfen, den Geschädigten mit einer Whatsapp-Sprachnachricht bedroht zu haben. Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung lautete deshalb die Anklage.
Geschädigter löscht belastende Sprachnachricht
In der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte den Schlag zugegeben, aber die Anschuldigung einer Bedrohung von sich gewiesen. Der Geschädigte zeigte dagegen reichlich Belastungseifer und schilderte, dass ihm beim Geschehen von zwei weiteren Personen nicht geholfen wurde. Die hätten ihm vielmehr am Gehen gehindert und zum Weiterarbeiten gezwungen.
Die spätere Drohnachricht, die nun vom Facebook-Messenger stammen sollte, konnte er nicht mehr vorweisen. Er hätte sie wegen Mangel an Speicherplatz gelöscht, gab der 31-Jährige an. In der polizeilichen Vernehmung hatte der Geschädigte diese allerdings noch vorgespielt. Aus diesem Grund war der mit der Ermittlung betraute Polizeibeamte als Zeuge zum zweiten Verhandlungstag geladen.
Uralttechnik stößt an ihre Grenzen
Zur Klärung der Sachlage konnten dessen Ausführungen allerdings auch nicht viel beitragen. „Der Geschädigte hat mir das Handy vor die Nase gehalten und die Nachricht abgespielt“, sagte der Beamte. Mit welchem Dienst die Nachricht verschickt wurde, vermochte er nicht zu sagen.
Auch der auf einem Uralt-Diktiergerät getätigte Mitschnitt, der im Gericht abgespielt wurde, vermochte die Lage nicht zu erhellen. „Rotzfresse habe ich verstanden“, sagte Richterin Ines Opitz. Mehr konnten sie und die Staatsanwaltschaft dem Mitschnitt allerdings nicht entnehmen. Eben auch nicht, wer der Absender der Drohungen und Beleidigungen war. „Kenne ich nicht, das ist jedenfalls nicht meine Stimme“, positionierte sich der Angeklagte.
Sachverhalt kann nur teilweise geklärt werden
Letztendlich stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass der Sachverhalt nur teilweise geklärt werden konnte, da der Angeklagte den Faustschlag gestanden hatte. 40 Tagessätze a 40 Euro lautete die Forderung an das Gericht, zudem die Übernahme der Verfahrenskosten.
Im zweiten Anklagepunkt hätte die Beleidigung, in Tateinheit mit Bedrohung, dagegen nicht nachgewiesen werden können. Auch weil der Zeuge, die Sprachnachricht unverständlicherweise gelöscht hätte.Richterin Ines Opitz entsprach der Forderung in vollem Umfang. Positiv wäre das Geständnis des 31-Jährigen zu bewerten gewesen. Außerdem, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist.
Allerdings musste sie auch mit in Betracht ziehen, dass der Angeklagte zwischen 2015 und 2018 drei Verurteilungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in seinem Strafregister stehen hat. Deshalb wäre die Strafe auch nicht im unteren Bereich anzusetzen gewesen. „Egal wie verärgert man über einen Sachverhalt ist. Unstimmigkeiten können nicht mit Tätlichkeiten geklärt werden“, begründete die Vorsitzende das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
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