Von Markus Tichy
Mit vier Fahrzeugen und 16 Mann war die Döbelner Feuerwehr am Sonntagmittag zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand auf dem Zschackwitzer Gutsgelände ausgerückt (wir berichteten). Kurz zuvor hatte eine unbekannte Person per Handy in der Rettungsleitstelle Grimma den angeblichen Brand gemeldet. Ein Rettungswagen vom Roten Kreuz und die Polizei brausten ebenfalls nach Zschackwitz. Doch dort brannte weder eine Wohnung noch sonst irgendetwas. Für den Anrufer könnte die Falschmeldung ein teures Nachspiel haben, falls sich dieser einen üblen Scherz erlaubt hat. „Wir haben anhand der Telefonnummer den Anschlussinhaber ermittelt“, sagt André Wagner, stellvertretender Leiter des Polizeireviers Döbeln. Es handle sich um eine Person aus der Region, die nun zum Vorwurf der vorsätzlichen Irreführung der Behörden gehört werden müsse.
„Wir nehmen die Falschalarmierung sehr ernst, da das in dieser Form lange nicht vorgekommen ist“, so Wagner. „Mit Wohnungsbrandmeldungen ist nicht zu spaßen. Da geht es um Menschenleben.“ Zudem entstünden der Stadt unnötige Kosten.
Auch für Erik Rost von der Feuerwehr Döbeln haben absichtliche Falschalarmierungen nichts mit einem „Dumme-Jungen-Streich“ zu tun. „Wir gehen jedem Notruf nach. Und wenn ein Wohnungsbrand gemeldet ist, muss ein kompletter Löschzug raus“, sagt er. Zum Glück sei die Döbelner Wehr schon lange Zeit von Scherzanrufen verschont geblieben. Häufiger komme es durch technische Defekte von Brandmeldeanlagen zu versehentlichen Alarmierungen, so Rost.
Falls es sich bei dem Anruf vom Sonntag tatsächlich um einen üblen Scherz gehandelt hat, muss sich der Betreffende auf eine Strafe einrichten. „Der Einsatz kostet laut Satzung 200 Euro. Die werden dem Anrufer in Rechnung gestellt, wenn er vorsätzlich gehandelt hat“, erklärte Ordnungsamtschef Jürgen Müller. Je nach Ermittlungsergebnis der Polizei kann die Falschmeldung zudem ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden, so Wagner.