Von Adolf Heger
90 Tagessätze zu 70 Euro für einen Vollrausch, mit diesem Ergebnis endete jetzt die Gerichtsverhandlung über eine Trunkenheitsfahrt im Januar dieses Jahres. Damals war ein Treffen ehemaliger Studenten geplant. An einem Abend kurz vor dem Wiedersehensfest traf sich das Vorbereitungskomitee in der Wohnung eines Teilnehmers in Freital, um die letzten Vorabsprachen zu treffen. Und dabei soll der Alkohol mächtig geflossen sein.
Der jetzt Angeklagte erfuhr erst später von der Polizei, was sich zwischen der Zusammenkunft und dem Eintreffen der Polizei am nächsten Morgen in seiner Wohnung ereignet hatte: Er soll gegen 2.45 Uhr des 27. Januar mit seinem Audi auf der Nachhausefahrt zunächst auf die linke Straßenseite abgedriftet sein „und ein Verkehrsschild mitgenommen“ haben. Er sei weiter gefahren und habe kurz danach einen ebenfalls auf der linken Straßenseite parkenden Opel Corsa gerammt. Das war laut einem Gutachten ein Schaden von etwa 10 000 Euro. Bei diesem Crash hat auch das Auto des nun Angeklagten schwer gelitten. Die später gerufene Polizei fand Teile eines Fremdautos an der Unfallstelle, unter anderem eine Radkappe und ein Nummernschild, mit dessen Hilfe der Halter des Fahrzeuges schnell ermittelt wurde.
Nur die Lampen blinkten
Dieser konnte sich jetzt vor Gericht nur noch daran erinnern, dass ihm damals ein Blinken der Lampen des Armaturenbretts aufgefallen sei. Ansonsten fehle ihm jedes Erinnerungsvermögen, auch darüber, wie er nach Hause gekommen war und sich in Kleidung gleich in sein Bett gelegt habe.
Weit im zwei-Promille-Bereich
Das demolierte Auto stand jedoch ordnungsgemäß auf seinem Parkplatz vor dem Haus. Ein Gerichtsmediziner stellte vor Gericht fest, dass der Blutalkoholgehalt „weit im Zwei-Promille-Bereich“ gelegen haben muss. Die Polizei hatte in den frühen Morgenstunden, fast sieben Stunden nach der Alkoholfahrt, eine Blutalkoholmessung veranlasst. Diese lieferte immer noch einen Wert von 1,3 Promille.
Der Gerichtsmediziner hatte ein schweres Amt. Eine „Alkoholintoleranz“ sei beim Angeklagten zwar nicht vorauszusetzen, und wenn er das plötzliche Aufblinken von Lampen im Armaturenbrett wahrgenommen hätte, dann hätte er auch das Zusammenkrachen mit dem Verkehrsschild und dem Auto bemerken müssen. Der Angeklagte sei deshalb zwar nicht schuldunfähig gewesen, da er sich noch an einige Dinge erinnern konnte, habe aber unter einem hochgradigen Rausch gestanden.
Der Richter verurteilte ihn deshalb nicht wegen der angeklagten Tatvorwürfe, sondern wegen des Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 6 300 Euro. Die Fahrerlaubnis wird ihm für ein weiteres Jahr und zwei Monate entzogen. Der Verurteilte erklärte zudem, dass er sich in die Obhut eines Verkehrspsychologen begeben habe, „damit so etwa nicht wieder vorkommt“.