Zu Ostern brennen Feuer. So ist es in vielen Regionen Deutschlands Brauch. Doch in diesem Jahr wird die beliebte Tradition ausfallen. Die Stadt Tharandt regelt nun auch die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. "Das Abbrennen offener Feuer auf dem gesamten Gebiet der Stadt Tharandt ist verboten", heißt es in einer Mitteilung des Leiters der örtlichen Polizeibehörde, Holger Jakob. Er bezieht sich auf die Polizeiverordnung der Stadt Tharandt Paragraf 17 Absatz 1. Darin heißt es: "Für das Abrennen offener Feuer ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich."
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