Von Helga Koch
Ein 51-jähriger Mann aus der Gemeinde Großharthau muss eine Geldstrafe von 1 200 Euro bezahlen, weil er im Mai 13 Hühner in einem Stall qualvoll verhungern und verdursten ließ. Der Fall wurde bekannt, nachdem sich ein anonymer Anrufer bei der Gemeindeverwaltung über „unwahrscheinlichen Gestank“ beschwert und als Ursache verendete Tiere vermutet hatte.
„Wir sind rausgefahren und haben in einer Scheune mehrere tote Hühner, Heidschnucken und eine Ziege entdeckt. Es war niemand auf dem Grundstück“, berichtet Bürgermeister Jens Krauße. Wegen der bestehenden Gefahr schaltete er unverzüglich das Veterinäramt und die Polizei ein. „Am nächsten Tag kam die Tierkörperverwertung und hat die Tiere mitgenommen“, sagt der Bürgermeister.
Der Halter der Hühner hatte gegenüber der Polizei gesagt, er habe in den alten Bundesländern gearbeitet und deshalb die Tiere nicht versorgen können. Nachdem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden war, hatte er vom Amtsgericht Bautzen einen Strafbefehl bekommen und sollte eine Geldstrafe von insgesamt 1 200 Euro bezahlen. Weil der Hartz-IV-Empfänger in finanziellen Schwierigkeiten steckt, hatte er einen Einspruch dagegen eingelegt und wurde deshalb gestern zum Prozess geladen. Doch kurz vorher nahm er seinen Einspruch zurück, denn die Strafe kann er entweder auch in Raten bezahlen oder gemeinnützig arbeiten. Ein zweiter Prozess wegen mehrerer Ziegen, die auf dem selben Grundstück verendeten, jedoch einem anderem gehörten, ist bereits anberaumt.